Die ersten Schritte



4.1 Die ersten Schritte
für  eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Matthias setzten unver-
züglich nach der Revisionsentscheidung ein. Sie erschöpften sich juristisch im 
Nichts. Dabei ging es nicht darum, ein Anwalt sollte ein Verfahren mit dem Ziel 
des Freispruches gegen seine Über- zeugung von der Unschuld des Verurteilten 
vertreten.
Die traurigen Gründe dazu werden zu gegebener Zeit nachgetragen. Es ist sonst 
nicht zu verstehen, warum sich „der Fall“ schon so lange hinzieht. Die Öffentlich-
keit hat einen Anspruch auf diese Informationen, auch das Wissen um das Versa-
gen des „Rechtsstaats“.
Rudolf Frey

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