Mandantenverrat – der Dolchstoß meines Verteidigers
Wie mein Anwalt Beihilfe zu meiner Verurteilung leistete
Erstes Treffen
Gleich
in den ersten Tagen meiner Haft wurde mir von einem Nürnberger
Strafverteidiger, der selbst zur Haft in der JVA Bamberg einsaß, der
Rechts-anwalt Karsten Schieseck empfohlen.
RA
Schieseck suchte mich unverzüglich auf und hielt eine Einstandsrede,
die mich aufgrund der geschickten Wortwahl davon überzeugte, den
richtigen Verteidiger gefunden zu haben. Jedoch sah er noch keine
Notwendigkeit, die Angelegenheit zu besprechen, da zum da maligen
Zeitpunkt die Ermittlungen ohnehin noch nicht abgeschlossen waren. Ich
traf ihn erst wieder ca. ein halbes Jahr später.
Ein seriöser Anwalt nutzt
auch schon während der Ermittlungen Möglichkeiten, in das Verfahren
einzugreifen bzw es ist sogar seine Pflicht, zur Klärung des Falles
beizutragen. Da nichts dergleichen geschah, suchten meine Eltern
Schieseck in der Kanzlei auf. Sie haben sich jedoch beide genau so wie
zuvor auch ich durch seine Wortgewandtheit täuschen lassen.
Im
Übrigen gab auch der zuständige Richter Dengler gegenüber meinem Vater
vor, dass sich Schieseck angeblich (wörtlich) „sehr rührig“ um meine
Angelegenheit kümmern würde. Wie könnte man also an diesem Anwalt auch
zweifeln?
Zweites Treffen
Als
Schieseck mich zum zweiten Mal aufsuchte, erklärte ich ihm eindringlich
und unmissver-ständlich, dass ich die beiden mir zur Last gelegten
Morde nicht begangen habe und schilderte ihm den tatsächlichen Hergang,
soweit er mir bekannt war. Schieseck entgegnete mir jedoch, dass die
Spuren sowie die Beweislast keinerlei Hinweise enthalten würden, die mei
ne Schilderungen bestätigen könnten.
Nachdem
ich verurteilt war, stellte sich heraus, dass die Akten randvoll mit
Entlastungsfak ten und -Hinweisen waren, die exakt meinen Schilderungen
entsprachen!
Um
den Tatvorwurf mir gegenüber zu entkräften, legte Schieseck großen Wert
darauf, nicht von Mord, sondern lediglich von Totschlag zu reden.
Angeblich hätte dies auch die Staatsanwaltschaft so gesehen. In der
Verhandlung sei sogar erst noch zu klären, ob es sich womöglich -
speziell im ersten Fall - "nur" um Körperverletzung mit Todesfolge
handeln würde.
Weiterhin
erklärte er, dass ihm die beiden Opfer bekannt gewesen wären, da er
selbst be reits mit Lucia Vacca zu tun hatte (in wie fern auch immer).
So
wie schon vorher die Herren der Kripo und Prof. Dr. Rösler, versuchte
auch Schieseck, mir die Realität auszureden um mir zu suggerieren, ich
hätte ein Verhältnis mit Lucia Vacca angestrebt und mich dann irgendwie
in die beiden Taten verrannt. Dazu versuchte er, mir L.
Vacca in langatmigen Schwärmereien schmackhaft zu machen, als ginge es
darum, mir den Mund mit einem Stück Steak wässrig zu machen. Wie auch
schon vorher bei der Kripo und Prof. Dr. Rösler, lehnte ich dies
entschieden ab. Nebenbei sei auch darauf hingewiesen, dass in den Akten
von Anfang an absolut glaubwürdige Belege zu finden sind, die jegliche
Beziehungsgeschichten ausschließen.
Daraufhin
fuhr Schieseck fort, vom Ergebnis des psychologischen Gutachtens, das
Prof. Dr. Rösler kurz zuvor von mir erstellt hatte, zu sprechen.
Seiner
Aussage nach habe Prof. Dr. Rösler mir den § 21 zugesprochen. Dieser
Paragraf*) enthält die Vorschriften über die verminderte Schuldfähigkeit
(aus welchen Gründen auch immer). Somit hätte ich - laut Schieseck -
allerbeste Chancen, lediglich für Körperverletzung mit Todesfolge und
Totschlag im minderschweren Fall mit „nur“ maximal sechs bis sieben
Jahren davon zu kommen. Diese - so Schieseck - müsse ich nicht im
Gefängnis absitzen, da mir der § 21 Anspruch auf einen Therapieplatz
gewähren würde (vgl. z.B. Fall Mollath, Fall U. Kulac!). Da ich mich
bereits für zwei Morde, die ich nicht begangen hatte, bis an mein
Lebensende unschuldig hinter Gittern sitzen sah, wirkte diese Erklärung
auf mich wie ein warmer Sonnenaufgang. Ich habe mich von Schieseck
tatsächlich mit dieser dreisten Lüge völlig einnehmen lassen. Ich hatte
nicht mehr den geringsten Zweifel daran, einen guten Verteidiger hinter
mir stehen zu haben auf den ich mich voll verlassen kann.
*) § 21 StGB Verminderte Schuldfähigkeit:
"Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, . bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe ... gemildert werden."
Erster Tiefschlag durch die Anklageschrift
Nachdem
die Euphorie am nächsten Tag verflogen war, stellte sich für mich
natürlich die Frage, warum ich mich darauf einlassen soll, für zwei
Taten, die ich nicht begangen habe, ja noch nicht einmal im Sinn hatte,
verurteilt zu werden - auch wenn das Urteil noch so gering ausfällt.
Als
mir kurz darauf im Februar die Anklageschrift zugestellt wurde, musste
ich dieser entnehmen, dass ich entgegen Schieseck´s Beschwichtigungen
sehr wohl wegen zweifachen Mordes „in zwei selbständigen Fällen“
angeklagt wurde. Die Anschuldigungen waren viel zu grotesk um sie
akzeptieren zu können. Ich vermisste die Würdigung verschiedener
Beweis-mittel, die der Polizei vorlagen. Mir war bekannt, dass Spuren
vorlagen, die zwangsläufig zu den Tätern führen mussten. Halbwegs
sorgfältige Untersuchungen hätten diesen Tathergang und die daraus
gezogenen Schlüsse
der Anklage überhaupt nicht zulassen können. Doch für den Staatsanwalt
schienen diese Hinweise überhaupt nicht zu existieren. Die ganze
Anklageschrift bestand durch und durch aus unrealistischer Polemik, die
mit tatsächli chen Tathergängen nachweislich nichts zu tun hatte.
Belastenden Spuren war nachgegangen, entlastende überhaupt nicht zur
Kenntnis genommen.
Am
meisten beschäftigten mich jedoch zunächst die Angaben zur
Schuldfähigkeit. Im Widerspruch zu Schieseck´s Aussage wurde mir von
Prof. Dr. Rösler der § 21 nicht zuerkannt. Es ist sogar von
besonders schwerer Schuld die Rede. Ich wendete mich mit meiner Kritik
unverzüglich in einem Brief an Schieseck und bat gleichzeitig dringend
um einen Ge sprächstermin. Dieser Brief war das erste von vielen
Schreiben, in denen ich Schieseck immer und immer wieder nachdrücklich
zum Verbleib der Beweisgegenstände, sowie nach den entlastenen
Ermittlungsergebnissen befragte. Bis zum heutigen Tag wurde mir von ihm
keine einzige dieser Fragen beantwortet. Auch nach heutigem Standpunkt
wiegt jede ein zelne meiner damaligen Fragen derart schwer, dass deren Beantwortung den Verlauf des gesamten Verfahrens grundlegend verändert hätte.
Drittes Treffen
Beim darauf folgenden Treffen spielte Schieseck die Anschuldigungen aus der Anklageschrift geschickt herunter.
So
verwies er z.B. zum Thema § 21 auf eine diesbezügliche Angabe, in der
erklärt wird, dass die endgültige Stellungnahme erst nach sorgfältiger
Prüfung in der Hauptverhandlung abgegeben werden kann.
Im
Übrigen erzählte mir Schieseck von einem befreundeten Sachverständigen,
dem er meine Unterlagen vorgelegt habe. Dieser Freund habe angeblich
eindeutig bestätigt, dass mir der § 21 unausweichlich zustehen würde.
Abgesehen
davon, dass Schieseck meine Unterlagen ohne mein Einverständnis an
einen völlig unbeteiligten Dritten herausgab - somit also seine
anwaltliche Schweigepflicht verletzte - ist mir bis heute noch nicht
bekannt, wer dieser befreundete Sachverständige gewe sen sein soll. Da
ich es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht für möglich gehalten habe,
dass man vom eigenen Verteidiger dermaßen angelogen werden kann, habe
ich mich auf Schieseck´s Angaben in vollem Vertrauen verlassen.
Allerdings
wussten auch meine Eltern von den Schwierigkeiten, die ich mit Prof.
Dr. Rösler hatte und so beauftragten sie Schieseck ausdrücklich auf ihre
Kosten ein weiteres Gutach ten in die Wege zu leiten. Diesem Auftrag
ist Schieseck wider Erwarten nicht nachgekommen.
Im weiteren Gespräch waren auch die Anschuldigungen in der Anklageschrift ein wesentliches Thema.
Selbst
wenn ich es hinnahm, aufgrund angeblich fehlender Entlastungsbeweise zu
Unrecht verurteilt zu werden, so war mir doch trotzdem daran gelegen,
die Anschuldigungen von mir zu weisen, zumal mir trotz aller
Beschuldigungen niemand Gründe nennen kann, die mich zu zwei Morden
veranlasst haben könnten. Außerdem hatte ich den Funken Hoffnung durch
die Richtigstellung der Widersprüche und Anschuldigungen vielleicht doch
noch eine Klärung der Taten erreichen zu können. Schieseck notierte
sich meine Kritik sorgfältig - obwohl ich sie ihm bereits in meinem
Brief mitteilte - und sagte mir zu, diese zu prüfen. Er erklärte mir,
dass wir falsche Anschuldigungen nicht akzeptieren müssten und
gegebenenfalls sogar eine neue Anklageschrift beantragen könnten. Ich
hatte nicht das geringste Misstrauen und stellte mich - so wie schon
nach dem zweiten Treffen - weiterhin auf ein Urteil von sechs bis sieben
Jahren ein. Beim
nächsten Treffen drängte ich darauf, sicherheitshalber doch noch eine
Änderung der Anklageschrift zu beantragen, doch Schieseck winkte ab, da
seinen Be teuerungen nach eine Anklageschrift sowieso nicht ernst zu
nehmen sei.
Meine innere Einstellung zum anstehenden Urteil
Ich
rechnete mir aus, dass ich nach ca. vier Jahren Haft Aussicht auf
Entlassung wegen guter Führung hätte. Das erste dieser vier Jahre hätte
ich bis zur Verhandlung ohnehin schon in U-Haft abgesessen. Man hört
dann auch mal was von Hafturlaub, Ausgang und Freigängerstatus. Ich
überlegte mir, diese Zeit sinnvoll zu nutzen, plante eines schulische
Laufbahn einzuschlagen und dachte sogar darüber nach, das Abitur
nachzuholen. Für diesen Zweck organisierte ich mir Lehrmaterial und fing
an, Latein zu lernen. Diese Lebens-einstellung machte für mich eine
Verurteilung eher unbedeutend. Leichtsinnig und naiv beurteilte ich
meine Situation viel zu unkritisch und so glaubte ich, mich bedenkenlos
auf Schieseck verlassen zu können. Schieseck hingegen kannte meinen
Standpunkt sehr genau und log mir vor, dass diese Vorhaben von Schule,
Freigängerstatus und vorzeitiger Entlassung aus der Haft absolut
realistisch seien.
Viertes Treffen
Als
der Gerichtstermin näher rückte, wurde ich dann doch noch nervös. Zum
einen wollte ich endlich meine x-mal gestellten Fragen zu den Spuren und
Beweisen beantwortet haben. Zum anderen kam ich erneut mit der
Vorstellung in Konflikt, für Verbrechen, die ich nicht begangen habe, im
Gefängnis sitzen zu müssen. Und wie würde die Gesellschaft über mich
denken? In einem Gespräch kurz vor der Verhandlung versicherte mir
Schieseck zum wiederholten Mal, dass weder Spuren, noch Beweise
vorliegen würden, die für meine Unschuld sprechen oder auf andere Täter
hinweisen würden. Obwohl ich doch wusste, daß der Kripo höchstbrisantes
Entlastungsmaterial vorliegen musste, habe ich mich von Schies eck platt
reden lassen. Er ging sogar so weit, mich anzuweisen, in der
Verhandlung auf keinen Fall von „ominösen Dritten“ zu sprechen, da ich
sonst das bereits vereinbarte Straf maß von sechs bis sieben Jahren
gefährden würde und damit unausweichlich nur noch eine lebenslange Haft
zu erwarten hätte. Der Begriff „ominöse Dritte“ hat sich für mich erst
durch Schieseck geprägt! Nachdem ich verurteilt war, stellte sich
heraus, dass diese Dritten sogar nach den Ermittlungsergebnissen alles
andere als ominös sind. Die Akten enthalten -zig objektive Hinweise
darauf. Auch eine noch so geringe Strafe war für mich nicht akzeptabel,
wenn die Tathergänge aufgrund einer vorab abgesprochenen
Gerichtsverhandlung unge klärt bleiben und die Täter somit ungeschoren
davon kommen, während ich im Gefängnis deren Strafe absitzen muss.
Deshalb bohrte ich nochmal nach und sprach erneut von der Bedeutung der -
angeblich nicht vorhandenen - Spuren und Beweise. Doch Schieseck ging
darauf nicht ein und erklärte, dass mir das Gericht selbst dann, wenn
ich beweise, dass ich während der Taten nicht am Tatort war, zumindest
eine Mitwisserschaft nachsagen und da mit das Dulden der Morde
unterstellen würde.
Erst
sehr viel später wurde mir bewusst, dass sich Schieseck mit dieser
Aussage selbst verraten hat und er über das tatsächliche Tatgeschehen
sehr viel mehr wusste, als er zugab. Die Spuren und Beweise, nach denen
ich mich immer wieder erkundigte, hätten näm lich problemlos direkt zu
einem wichtigen Zeugen geführt, der gemeinsam mit mir (im ersten Fall -
Appel) den "Tatort" verlassen hat.
Ich
wollte es nicht darauf ankommen lassen, mir eine lebenslange Strafe
einzuhandeln. Die Klärung des Tatherganges verlor für mich angesichts
dieser scheinbaren Aussichtslosigkeit völlig an Bedeutung und mir war
nur noch daran gelegen, wenigstens die angeblich bereits vereinbarten
sechs bis sieben Jahre nicht aufs Spiel zu setzen.
Ausdrücklich:
„Um diese Vereinbarung nicht zu gefährden“, wies mich Schieseck an, die
An klageschrift auswendig zu lernen. Somit sollte sichergestellt sein,
dass bei der Befragung durch das Gericht keine Unstimmigkeiten
auftreten, die den Prozess - und somit auch die Vereinbarung - zum
Platzen bringen könnten.
Ich habe mich an diese Anweisung gehalten.
Ein
hilfloser Mandant der davon überzeugt ist, einen guten Verteidiger
hinter sich stehen zu haben, läßt sich spielend beherrschen und so
glaubte ich, mich darauf verlassen zu können, dass Schieseck das
bestmögliche in meiner Angelegenheit leistet.
Die Gerichtsverhandlung
Am
Tag der Verhandlung, kurz vor Beginn des Prozesses, ließ mich Schieseck
wissen, dass er nochmal mit dem Staatsanwalt und auch mit Richter
Dengler gesprochen hat und das Verfahren so wie bereits besprochen,
verlaufen wird. Weiterhin erzählte er, dass die Ver handlung auch nur
zwei Tage dauern würde, da ohnehin schon alles vorab geklärt wurde.
Allerdings sollte es nun nur noch an mir liegen, ob ich das vereinbarte
Strafmaß von „nur“ sechs bis sieben Jahren gefährde. Ich versprach
felsenfest, nichts zu tun, was die Vereinbarung kippen könnte, woraufhin
mich Schieseck nochmal bestimmt anwies, mich in meinen Aussagen an die
Anklageschrift zu halten und auf keinen Fall von „ominösen Dritten“ zu
sprechen.
Er
legte auch sehr großen Wert darauf, dass ich mich in der Verhandlung
auf keinen Fall zu Fragen zum zweifelhaften Lebenwandel der beiden Opfer
einlasse. Mir kam dies sehr gelegen, da ich ohnehin nicht vorhatte,
mich irgend wie negativ zu äußern. Ich trat auch an mei ne Eltern mit
der Bitte heran zu diesem Thema - insofern es zur Zeugenbefragung
angesprochen werden sollte - möglichst keine Angaben zu machen. So
erfuhr ich, dass auch schon Schieseck und der Vorsitzende Richter mit
diesem Anliegen an meine Eltern herangetreten waren.
Das Verlesen der Anklageschrift
Zu
Beginn der Verhandlung wurde vom Staatsanwalt die Anklageschrift
verlesen. Dabei handelte es sich jedoch nicht um die gleiche
Anklageschrift, die mir vorlag. Es fehlten Punkte, die ich gegenüber
Schieseck bei unserem zweiten Treffen kritisiert hatte. Damals glaubte
ich, diesen Umstand erfreut begrüßen zu können. Zeigte das doch, dass
mein Anwalt tatsächlich für mich tätig war. Heute weiß ich, dass das
Verlesen dieser abgeän-derten Anklageschrift einen juristischen Supergau
der Verteidigung offenbarte. Anstatt in der Verhandlung mit Hilfe
meiner Kritikpunkte die Anklageschrift des Staatsanwaltes in Frage zu
stellen und eine Klärung des Tatgeschehens bzw. sogar die Lösung des
Falles anzustreben, spielte Schieseck meine Entlastungsmomente dem
Staatsanwalt zu!
ICH KLAGE SCHIESECK AN, MANDANTENVERRAT
BEGANGEN ZU HABEN !!!
Richterliche Befragung
Als
ich vom Richter zu den Taten befragt wurde, verwies ich lediglich auf
die Angaben in der Anklageschrift. Die Anklageschrift, die ich
Schieseck´s Anweisungen zufolge auswendig lernte, stimmte nun nicht mehr
mit der Anklageschrift, die der Staatsanwalt verlesen hatte, überein.
Ich befürchtete, das vereinbarte Strafmaß zunichte zu machen und mir
eine lebenslange Freiheitsstrafe einzuhandeln, wenn ich mit Antworten,
die nicht mit der verlese nen Anklageschrift übereinstimmten, auf
Ungereimtheiten aufmerksam machen würde. So sah ich zu den Fragen zum
Tatgeschehen den einzigen Ausweg darin, immer und immer wieder auf die
Angaben in der Anklageschrift zu verweisen. Direkten Fragen entgegnete
ich eben mit der Antwort, mich nicht mehr erinnern zu können. Vom
eigentlichen Tatgeschehen hatte ich so wie so keine Ahnung. Mit falschen
Antworten wäre ich nur unnötig Gefahr ge laufen, mich in Widersprüche
zu verwickeln. Schieseck sah dieser Vernehmung durch die Richter ohne
den geringsten Einwand zu.
Zeugenbefragung
Im
weiteren Verlauf des Prozesses wurden unter anderem die vier
Sachbearbeiter der Kripo als Zeugen befragt. Jeder einzelne von Ihnen
beantwortete Fragen von Staatsanwalt und Richter gewissenlos mit
uneidlichen Falschaussagen. Es wäre spielend einfach gewesen, diesen
Fakt gleich bei der Befragung vor Gericht klar zu stellen, doch
Schieseck reagierte nicht. Ich habe die Verhandlung mehrmals vom Richter
unterbrechen lassen, um Schieseck auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Schieseck erklärte dazu jedoch jedesmal, dass die je weiligen
Falschaussagen der Kripobeamten keinerlei Einfluss auf die Gesamtheit
des Ver fahrens hätten. Außerdem wäre es nicht nötig, groß Wind zu
machen, da das Urteil doch sowieso schon feststehen würde.
Obduktion
Durch
die Aussagen des Landgerichtsarztes, der die Obduktion der beiden Opfer
vorge nommen hatte, erfuhr ich, dass an den Opfern Verletzungen und
Spurrückstände gefunden wurden, die mit den Darstellungen der Anklage
überhaupt nicht zu vereinbaren sind. Sogar aller einfachste
Untersuchungen (z.B. DNS-Analysen) hätten ohne weiteres zu den Tätern
führen können. In einer weiteren Verhandlungsunterbrechung forderte ich
von Schieseck eine Aufklärung. Er ging jedoch kaum auf die Ergebnisse
der Obduktion ein und vertrat den Standpunkt, dass auch weitere
Untersuchungen der Spuren kaum etwas ändern würden. Zudem warnte er mich
davor, jetzt, so kurz vor dem Ziel, umzukippen und der Anklageschrift
doch noch zu widersprechen, da sich das Gericht - wie schon beim vierten
Treffen bespro chen - auch bei Klärung der Taten nicht mehr mit einer
derart geringen Strafe von „nur“ sechs bis sieben Jahren zufrieden geben
würde.
Mit
dieser Aussage Schieseck´s ließ ich mich dann völlig einnehmen: Die
Hauptverhand lung war für mich im Sinne seiner ständigen Beteuerungen
wirklich „gelaufen“, als der Vor-sitzende Richter den Hinweis
verkündete, es müsse sich nicht unbedingt um Mord, sondern es könne sich
auch um Totschlag handeln. Mein Verteidiger hatte mir zum Prozeßverlauf
und zum zu erwartendem Ausgang also doch die Wahrheit gesagt!
Die Krönung einer fragwürdigen Verteidigung
Während
der richterlichen Zeugenvernehmung hielt Schieseck es kaum für nötig,
sich an den Befragungen zu beteiligen. So saß er sichtlich gelangweilt
in einem Gerichtsverfahren, das ja angeblich ohnehin schon vorab
entschieden war. Schieseck war vom Prozess der maßen gelangweilt, dass
er mitten in der Verhandlung mehr und mehr in sich zusammen sank und
schließlich sogar einschlief.
Natürlich
würde jeder Mandant das Gerichtsverfahren in so einem Fall sofort
abbrechen lassen. In Bamberg sitzen die Anwälte aber hinter dem
Angeklagten und so habe ich erst im Nachhinein durch Prozessbeobachter
von diesem Vorfall erfahren.
Die psychologische Begutachtung
Zuletzt wurde Prof. Dr. Rösler befragt. Mit seiner Beurteilung
über mich leistete er sich einen gewaltigen Fehler. Zur Verdeutlichung
dieser Behauptung ist es unbedingt nötig, umfangreiches
Hintergrundwissen vorzubringen. Ich werde daher zu diesem Punkt
gesondert berichten Die vorliegende Schilderung soll Schieseck´s
Verhalten als Verteidiger beschreiben. Zur Fortsetzung dieses Berichtes
sei jedoch gesagt, dass Prof. Dr. Rösler´s Erklärungen zu mei ner
Person, sowie zum Fall selbst grundlegend falsch waren. Wichtig war für
mich zunächst jedoch nur die unmissverständliche Aussage, dass mir KEINE
Schuldunfähigkeit oder ver minderte Schuldfähigkeit im Sinne der § 20
und/oder 21 StPO zugesprochen werden kann.
MOMENT!
Kripo
und Staatsanwalt ziehen ohne den allergeringsten Beweis hemmungslos
über mich her und stempeln mich zum brutalen Doppelmörder ab. Schieseck
meldet nicht den geringsten Einspruch an! Weder gegenüber dem
Staatsanwalt, als er eine veränderte Anklageschrift verliest (von den
unterschlagenen Entlastungsbeweisen will ich an dieser Stelle nicht
einmal sprechen), noch gegenüber
den Herren der Kripo, die mit ihren Zeugenaussagen schamlos uneidliche
Falschaussagen leisten. Auch die Ergebnisse der Obduktion waren für
Schieseck kein Anlass, vielleicht doch noch nach den „ominösen Dritten“
zu fragen. Wozu auch? Angeblich sei ja alles bereits abgesprochen.
Schieseck´s desinteres-siertes Verhalten während der gesamten
Gerichtsverhandlung erweckte zwar mein Misstrauen, aber als Prof. Dr.
Rösler mit seinen Ausführungen deutlich aussprach, dass die ver-
minderte Schuldfähigkeit in meinem Fall nicht in Frage kommt, war mir
eigentlich schon klar, dass Schieseck ganz offensichtlich nicht den
kleinsten Finger rührt um seinem Auftrag als Verteidiger nachzukommen.
Unterbrechung
In
einer erneuten Unterbrechung der Verhandlung stellte ich Schieseck zur
Rede. Er erklärte mir tatsächlich, dass mir zwar Prof. Dr. Rösler keine
eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert, die juristische Sicht aber
eine andere wäre. Nach Ansicht der Richter und auch des Staatsanwaltes -
so Schieseck - hätte ich eindeutig Anspruch auf diese eingeschränkte
Schuldfähigkeit. Dabei würde es sich lediglich um den ewigen Streit
zwischen Medizinern und Juristen handeln.
VON ALLEN LÜGEN, MIT DENEN ICH MICH VON SCHIESECK WÄHREND DES GANZEN VERFAHRENS STILLHALTEN LASSEN HABE, WAR DIES DER GIPFEL!
Ein
Richter hat kein Psychologiestudium absolviert und wird daher in Fragen
der Schuldfähigkeit seine Entscheidung nicht ohne weiteres über das
Wort eines renommierten Psychologen wie Prof. Dr. Rösler stellen. Prof.
Dr. Rösler´s Entscheidung kann also als endgültig und unumstößlich
angesehen werden.
Schieseck
und auch jeder noch so kleine Provinz-Advokat weiß das, denn dieser
Vorgang gehört zu den aller ersten Schritten des kleinen
Jura-Einmaleins!
Hoffen, dass alles gut geht
Zum
damaligen Zeitpunkt hatte ich noch keinerlei Ahnung von meinen Rechten,
Gesetzen oder dem Ablauf eines Gerichtsverfahrens. Für mich stand fest,
dass ich mich auf Schies eck nicht mehr verlassen kann, aber ich wusste
nicht, dass ich auch jetzt noch, kurz vor der Urteilsverkündung das
ganze Verfahren abbrechen und einen neuen Anwalt beantragen könnte. Mir
kam auch der Gedanke nicht in den Sinn, schließlich sind es in Filmen
auch immer nur die Bösen, die während der Gerichtsverhandlung ihren
Anwalt kündigen.
Mir
blieb also nichts anderes übrig, als ganz einfach nur darauf zu hoffen,
dass das angeb lich vereinbarte Strafmaß von sechs bis sieben Jahren
keine weitere Lüge war. Mit überheblichem Lächeln fragte mich Schieseck,
ob ich Richter für dermaßen gewissenlos halte, dass sie einfach eine
lebenslange Haft aussprechen würden? Damals glaubte ich das noch nicht
und so stärkte sich meine Hoffnung auf das abgesprochene Urteil.
Das letzte Wort
Vor
der Urteilsverkündung haben alle Parteien das Recht, noch einmal etwas
zu sagen. Der Staatsanwalt und die Nebenkläger bekräftigten, warum sie
für eine möglichst hohe Strafe plädieren, der Verteidiger hält (im
Idealfall) mit seinen Argumenten dagegen. Das letze Wort aber hat der
Angeklagte. Vor diesen Plädoyers nutzte Schieseck die vorangegangene
Unterbrechung um mich davor zu warnen auch nur ein einziges Wort zu viel
zu sagen. Er er mahnte mich, mein „letztes Wort“ so kurz wie möglich zu
halten und forderte mich auf, mich mit einer Aussage zur Reue für die
beiden Taten zu bekennen. Zwar empfinde ich Bedauern für das, was
geschehen ist und ich suche auch heute noch in Selbstvorwürfen nach
Wegen, die den damaligen Vorfall verhindert hätten, aber es ist mir
zuwider, für zwei Morde, die ich nicht begangen habe, Reue zu heucheln.
Daher
einigten wir uns darauf, dass ich in meiner Aussage erkläre, „ich bin
mir meiner Schuld bewusst“. Schieseck verlangte von mir, dass ich diesen
Satz für mein letztes Wort noch mal vorspreche und wiederholte seine
Warnung, auf keinen Fall mehr als eben jenen Satz aufzusagen.
Plädoyers und Urteil
Weder
Staatsanwalt, noch die beiden Nebenkläger konnten in ihrem Schlusswort
eine ein leuchtende Begründung für meine Schuld geben. Sowohl die
jeweilige Beschreibung der Tathergänge, als auch die verschiedenen
Vorstellungen von einem möglichen Motiv wurden bereits in der
Verhandlung durch die vorliegenden Fakten widerlegt. Jeder stellte sich
sei nen eigenen Krimi zusammen, mit dem er den anderen Plädoyers
widersprach.
Schieseck
ließ in seinem Schlussplädoyer eindeutig erkennen, dass er von einem
Mörder sprach, appellierte aber an die Menschlichkeit des Gerichts. Zum
Schluss kam ich mit mei nem letzen Wort an die Reihe.
Ich
hielt mich an Schieseck´s Anordnungen zufolge an seine Anweisung, kein
Wort mehr zu sagen als nötig, daher entschuldigte ich mich für das
Geschehene und erklärte dazu „ich bin mir meiner Schuld bewusst“.
Dieser
Spruch sagt alles und nichts. Auf jeden Fall ist damit nichts über Art
und Ausmaß meiner Schuld angegeben. Das Gericht will es aber als
Geständnis interpretieren.
DARAUFHIN WURDE ICH ZU EINER LEBENSLANGEN FREIHEITSSTRAFE IN BESONDERS SCHWEREM FALL VERURTEILT.
Nach dem Urteil
Das
Urteil des Landgerichts konnte nicht durch eine Berufung angefochten
werden. Jedoch bestand die Möglichkeit, Revision einzulegen, um
überprüfen zu lassen, ob das Urteil auf einer Rechtsverletzung beruht.
Als
das Urteil gesprochen war, erklärte Schieseck großkotzig, dass wir das
Urteil auf keinen Fall annehmen und uns höchstens mit einer Strafe von
maximal 10 Jahren Haft zufrieden geben würden. Er sprach von Revision
und verschwand. Ich teilte ihm an nächsten Tag in einem Brief mit, dass
ich darauf bestehe, meinen Beitrag zur schriftlichen Revisionsbegrün
dung zu leisten, da ich selbst einige eindeutige Gründe vorzutragen
hatte. Doch Schieseck reagierte nicht mehr. Statt dessen setzte er sich
in Urlaub ab, bis die Frist zur Revisionsbegründung fast abgelaufen war.
Ein Besuch bei mir war da nicht mehr möglich.
Letztes Treffen
Nachdem
es also schon zu spät war, tauchte Schieseck mit seinem lustlosen
Revisionsantrag auf. Der war nach meiner Einschätzung als Laie das
Papier nicht wert, auf dem er geschrieben stand. Heute weiß ich, es
fehlten dazu aller einfachste Begründungen, wie sie jeder Hobbyanwalt
kennt. Offensichtlich sollte der Antrag auf eine Revision des Verfahrens
erfolglos bleiben; sie war ja schon während der Hauptverhandlung nicht
einmal in Ansätzen vorbereitet.
Schieseck
hielt es später nicht einmal mehr für nötig, mich davon in Kenntnis zu
setzen, dass dieser Revisionsantrag letztendlich abgelehnt wurde. Ich
musste von einem Vollzugsbeamten der JVA Bayreuth erfahren, dass das
Urteil rechtskräftig geworden ist.
Trauerspiel
Nach
Beendigung der anwaltlichen Vertretung hat der Mandant einen
gesetzlichen An- spruch auf Herausgabe der beim Rechtsanwalt
angefallenen Handakten. Das sind z.B. Schreiben, die dem Anwalt von sog.
Dritten zugegangen sind oder von ihm an solche gerichtet wurden. Die
Handakten wurden z.B. benötigt, um die Erfolgsaussichten eines evtl.
Wiederaufnahmeverfahrens prüfen zu können.
Ich
habe Herrn Schieseck schon früher mehrfach um die Herausgabe seiner
Handakten gebeten, allerdings ohne Erfolg. Darauf hin hat sich in meinem
Auftrag und mit ausdrücklicher Vollmacht mein Vater darum bemüht und
ihn am 24.01.97 schriftlich darum gebeten. Schieseck hat es sofort
abgelehnt, dieser Bitte nachzukommen, mit der Begründung, das
Verteidigerhonorar sei noch nicht bezahlt. So habe er ein
Rückbehaltungsrecht. In Wirklichkeit hatte er aber überhaupt noch keine
Rechnung gestellt! Außerdem war das Honorar durch die Staatskasse zu
bezahlen! So hat er die Aktenherausgabe mehrfach abgeblockt. Nach
verschiedenen, mit fadenscheinigen Begründungen erreichten weiteren
Verzögerun- gen gab Schieseck dann doch verschiedenes Aktenmaterial
heraus, doch ganz offensichtlich handelte es sich dabei nicht um die
vollständigen, herausgabepflichtigen Unterlagen.
So fehlten z.B. noch die Originale ihm von mir übergebener wichtiger Schriftstücke (die er auch nicht an das Gericht weitergereicht und noch in seinen Akten hatte).
Auf
weitere Schreiben hin teilte Schieseck mir aber dann doch endlich am
28.05.97 mit, „er habe sich entschlossen, weitere Unterlagen an Herrn
Matthias Frey herauszugeben“ und ließ mich wissen, „daß die Unterlagen
zur Abholung in der Kanzlei bereit stehen.“ Abgesehen von den dann
erhaltenen Aktenstücken war allein aus der Formulierung klar, Schieseck
verfügte immer noch über herausgabepflichtige Akten.
Schieseck
war erst zu weiterer Herausgabe bereit, als ich einen Rechtsanwalt mit
der Durchsetzung meiner Ansprüche gegen ihn beauftragt hatte. Mit
Schreiben vom 10. Novem ber 97, also nach anfänglich fast einem Jahr,
bekam ich dann weiteres Aktenmaterial zuge- schickt. Die kompletten
Handakten habe ich aber bis heute nicht.
Warum? Hat Schieseck etwas zu vertuschen?
Bisher letzter Kontakt
In
einer Reportage des ZDF wurde im Juni 2000 über meinen Fall berichtet.
Der Regisseur war bemüht, darin auch Schieseck zu angesprochenen
Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten zu Wort kommen zu lassen. Schieseck
lehnte ab mit dem Hinweis auf seine anwaltliche Schweigepflicht (s.o.).
Davon habe ich ihn aber mit Schreiben vom 06.04.2000 ausdrücklich
entbunden! Außerdem war die Hauptverhandlung öffentlich, Presse,
Rundfunk und Fernsehen berichteten über „meinen Fall“.
Wovor fürchtete er sich also?
Zur Verdeutlichung
Es
lag absolut NICHTS gegen mich vor! Die Kripo fand weder Fingerabdrücke,
noch son stige Spuren, die mich als Täter in Frage hätten kommen
lassen. Da heutzutage schon eine kleine Fussel zur Verurteilung führen
kann, ist dieser Umstand sehr bedeutend. Es gab auch keinen Zeugen, der
mich irgend wie belastet hätte. Ganz im Gegenteil! Alle Aussagen
sprachen für meine Unschuld. Wenn schon eindeutige Beweise und
Zeugenaussagen feh len, dann sollten doch vernünftige Indizien
vorliegen. Aber auch dazu hat es nicht gereicht! Man konnte nicht einmal
ein plausibles Motiv, das die Taten in ihrer Gesamtheit begründet
hätte, vorweisen. Der Vorsitzende Richter Dengler ließ deshalb im
Verhandlungsprotokoll ausdrücklich vermerken, dass nicht nach einem
Tatmotiv ermittelt wurde.
Gegen
all diese Beweisnot stehen ganze Berge von Entlastungsbeweisen,
unbeantworteter Fragen und Spuren, denen man nicht nachgegangen ist. So
wurde z.B. im Obduktionsbe richt zum ersten Opfer, F. Appel, die
Messerklinge eines Bruststiches beschrieben. Dieser Bruststich paßte
nicht ins Anklagekonzept, deshalb wurde dieser Fakt vom Oberstaatsan
walt Müller-Daams ganz einfach unterschlagen. Es handelt sich dabei um
einen schwerwie genden Tatbestand, für den man mich doch hätte anklagen
müssen, wenn ich der Täter wäre! Auch gibt es mehrere glaubwürdige
Zeugen (darunter sogar zwei Polizisten), die das zweite Opfer, L. Vacca,
noch lebend gesehen haben, als sie laut Anklageschrift eigentlich schon
tot sein sollte. Weiterhin hat man an ihrer Leiche unterschiedliche
Spermaspuren (vaginal und anal) gefunden. Da zudem ihre Kleidung
zerrissen war; kann man eine Vergewaltigung durch die Täter nicht
ausschließen. Eine ganz einfache DNA-Analyse hätte zu den Tätern führen
können! Hinzu kommen unzählige Personenbeschreibungen zu Verdächtigen.
Es fällt auf, dass sich diese Beschreibungen immer wieder sehr ähneln
und haargenau auf Angaben passen, die auch ich gegenüber der Kripo
gemacht habe. Dazu tauchen in den Ermittlungsakten Tatverdächtige auf,
auf die diese Personenbeschreibungen bis ins letzte Detail passen.
Eine
Aufzählung von Unstimmigkeiten zwischen Aktenlage und Anklage füllt
inzwischen ganze Kataloge. Trotz alle dem machte mir Schieseck von
Anfang an immer wieder weis, dass es keinerlei Spuren gäbe, die auf „ominöse Dritte“ deuten würden.
Statt
dessen hielt er mit stoischer Gelassenheit während der ganzen
Gerichtsverhandlung trotz meiner vielen Einwände stur daran fest, dass
das Urteil von sechs bis sieben Jahren bereits beschlossene Sache ist,
solange ich nur wenigstens still bin und diese Abmachung nicht gefährde.
Späte Erkenntnis
Mit
den Jahren meiner Haft erfuhr ich immer wieder von Mithäftlingen, die
in ihrer Angelegenheit ebenfalls durch Schieseck verteidigt und genau so
wie ich von ihm angelogen und betrogen wurden. Schieseck ist weiterhin
dafür bekannt, dass er unter Häftlingen V-Männer, bzw. Lockvögel für
Drogendezernate anwirbt. Mir liegen dazu eindeutige Unterlagen vor.
Unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung im Bereich der
Drogendelikte werden über Jahre hinweg ganze Vertriebsnetze aufgebaut.
Zum besseren Verständnis meiner weiteren Schilderung möchte ich zunächst
auf folgendes BGH-Urteil verweisen.
Im
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99
(Verdeckte Ermittler - Vertrauenspersonen der Polizei - Lockspitzel - §
100 StPO) heißt es unter an derem: Die von der Polizei eingesetzten
Vertrauenspersonen (Lockspitzel), oftmals rekru tiert aus kriminellem
Milieu, arbeiten für die Staatsorgane für „üppige Honorare“, bezogen auf
die bei der Tat sichergestellte Menge von Betäubungsmitteln (Drogen).
Es ist daher schlüssig, dass V-Personen, geleitet vom Gedanken des
eigenen Vorteils (Selbstbereicherung), rücksichtslos dabei vorgehen,
dass sie zum Teil bislang unbescholtene Bürger zu einer Straftat
veranlassen bzw. nötigen.
V-Männer
bzw. Lockvögel werden natürlich behördlich unterstützt und sogar
versteckt, wenn die Situation das verlangt. Zur Aufrechterhaltung der
Tarnung bleiben sie von Gerichtsverhandlungen fern und
selbstverständlich werden auch ihre Namen geheim gehalten. Solche Leute
handeln nicht unbedingt aus Freude am Verrat. Völlig unbescholtene
Bürger werden von Lockspitzeln heimgesucht und mit Methoden, die nicht
mehr mit Verbrechensbekämpfung zu vereinbaren sind, in den Strudel des
behördlichen Drogensumpfes hineingezogen. Viele dieser Opfer werden
nicht zuletzt durch ihre Anwälte erpreßt indem man z.B. mit hohen
Haftstrafen oder (bei Ausländern) Abschiebung oder dergleichen droht.
Das ge- nannte BGH-Urteil unterstützt meine Schilderung und bekundet,
dass mit dem V-Mann- und Lockvogelgeschäft offenbar viel Geld zu
verdienen ist. Tatsächlich werden mir von Mithäftlingen Summen
bescheinigt (übrigens auch für Falschaussagen vor Gericht), die dem
Otto-Normal-Verbraucher den Atem verschlagen würden.
Das
Thema ist für mich deshalb so wichtig, weil aus den Ermittlungsakten
unabwendbar belegt ist, dass es sich bei den beiden Morden eindeutig um
eine Drogensache handelt. Weiterhin sind in den Akten auch Hinweise zu
finden, die bestätigen, dass die Kripo dies von Anfang an wusste und
sogar den Täterkreis kennt. Für mich ist es auch bemerkenswert, dass in
der Sache nicht von der Mordkommission, sondern im Prinzip dem
Drogendezernat ermittelt wurde. Durch die Ermittlungsergebnisse der
Kripo liegen Hinweise und Fakten vor, die den Schluss nahelegen, dass F.
Appel und L. Vacca ermordet wurden, weil sie beide aus der Drogenszene
aussteigen wollten.
Da
Schieseck mir gegenüber gleich bei unserem zweiten Treffen in
langatmigen Schwärmereien eingestand, L. Vacca zu kennen und nicht
zuletzt auf Grund seiner Mitwirkung beim Rekrutieren von V-Männern und
Lockvögeln, erwacht in mir zunehmend ein böser Verdacht. Somit wird für
mich erklärlich, warum Schieseck so großen Wert darauf legte, dass in
der Verhandlung kein negatives Wort über die Opfer gesprochen wird. Es
sollte auf keinen Fall ans Licht kommen, dass es sich beim ganzen
Tatgeschehen eigentlich um eine Drogensache handelte. Womöglich wären
bei intensiveren Untersuchungen in sehr unliebsamer Weise bestimmte
Namen und Beziehungen aufgetaucht!
Ich
hatte so - selbst wenn ich meinen Verdacht außer Acht lasse - mit
Schieseck keinen Verteidiger, sondern den Feind mit dem Dolch (im
Gewande) im Rücken.
Zum Schluss
Natürlich
ist mir die allgemeine Meinung bekannt, Verbrecher hätten obendrein
nicht auch noch das Recht, verteidigt zu werden. Zum einen bestehe ich
aber auf meine Unschuld und zum Anderen sitze ich bereits seit August
1995 in Haft, während die wirklichen Täter unbe helligt ihr Treiben
fortsetzen können. Es gab in meiner Sache inzwischen weitere Todesopfer
und nicht zuletzt der sprunghafte Anstieg von Süchtigen und Drogentoten -
gerade in Bayern - zeigt, dass die Rechtsinstitutionen nicht so
einwandfrei funktionieren, wie sie es vorgeben. Das Volk, vor allem aber
auch die Opfer sowie die Hinterbliebenen haben das Recht auf eine
einwandfreie Klärung der geschehenen Verbrechen. Da offensichtlich weder
Kripo, noch Justiz fähig, bzw. gewillt sind, die beiden mir zur Last
gelegten Morde zu klären, habe ich selbst Initiativen zur Bekämpfung
dieses Sumpfes aus Machenschaften ergriffen. Mein nächster Schritt wird
es nun sein, rechtlich gegen Schieseck vor zu gehen.
Leider
muss ich fürchten, dass von verschiedensten Seiten alles getan wird,
eine endgültige Klärung der Geschehnisse zu verhindern. Ich bitte daher
vor allem solche Leser, die eben falls von Schieseck geschädigt wurden,
zur Unterstützung meiner Argumentationen um Kontaktaufnahme.
Selbstverständlich garantiere ich (schon alleine zum Selbstzweck)
absolute Zuverlässigkeit.
Abschließend möchte ich noch betonen, wie unglaublich es für mich ist, dass es solche Menschen, wie diesen Schieseck gibt!
Bayreuth im Juni 2001
Matthias
Justiz braucht Kontrolle
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