Mandantenverrat



Mandantenverrat – der Dolchstoß meines Verteidigers
Wie mein Anwalt Beihilfe zu meiner Verurteilung leistete

Erstes Treffen
Gleich in den ersten Tagen meiner Haft wurde mir von einem Nürnberger Strafverteidiger, der selbst zur Haft in der JVA Bamberg einsaß, der Rechts-anwalt Karsten Schieseck empfohlen.
RA Schieseck suchte mich unverzüglich auf und hielt eine Einstandsrede, die mich aufgrund der geschickten Wortwahl davon überzeugte, den richtigen Verteidiger gefunden zu haben. Jedoch sah er noch keine Notwendigkeit, die Angelegenheit zu besprechen, da zum da maligen Zeitpunkt die Ermittlungen ohnehin noch nicht abgeschlossen waren. Ich traf ihn erst wieder ca. ein halbes Jahr später.
Ein seriöser Anwalt nutzt auch schon während der Ermittlungen Möglichkeiten, in das Verfahren einzugreifen bzw es ist sogar seine Pflicht, zur Klärung des Falles beizutragen. Da nichts dergleichen geschah, suchten meine Eltern Schieseck in der Kanzlei auf. Sie haben sich jedoch beide genau so wie zuvor auch ich durch seine Wortgewandtheit täuschen lassen.
Im Übrigen gab auch der zuständige Richter Dengler gegenüber meinem Vater vor, dass sich Schieseck angeblich (wörtlich) „sehr rührig“ um meine Angelegenheit kümmern würde. Wie könnte man also an diesem Anwalt auch zweifeln?

Zweites Treffen
Als Schieseck mich zum zweiten Mal aufsuchte, erklärte ich ihm eindringlich und unmissver-ständlich, dass ich die beiden mir zur Last gelegten Morde nicht begangen habe und schilderte ihm den tatsächlichen Hergang, soweit er mir bekannt war. Schieseck entgegnete mir jedoch, dass die Spuren sowie die Beweislast keinerlei Hinweise enthalten würden, die mei ne Schilderungen bestätigen könnten.
Nachdem ich verurteilt war, stellte sich heraus, dass die Akten randvoll mit Entlastungsfak ten und -Hinweisen waren, die exakt meinen Schilderungen entsprachen!
Um den Tatvorwurf mir gegenüber zu entkräften, legte Schieseck großen Wert darauf, nicht von Mord, sondern lediglich von Totschlag zu reden. Angeblich hätte dies auch die Staatsanwaltschaft so gesehen. In der Verhandlung sei sogar erst noch zu klären, ob es sich womöglich - speziell im ersten Fall - "nur" um Körperverletzung mit Todesfolge handeln würde.
Weiterhin erklärte er, dass ihm die beiden Opfer bekannt gewesen wären, da er selbst be reits mit Lucia Vacca zu tun hatte (in wie fern auch immer).
So wie schon vorher die Herren der Kripo und Prof. Dr. Rösler, versuchte auch Schieseck, mir die Realität auszureden um mir zu suggerieren, ich hätte ein Verhältnis mit Lucia Vacca angestrebt und mich dann irgendwie in die beiden Taten verrannt. Dazu versuchte er, mir  L. Vacca in langatmigen Schwärmereien schmackhaft zu machen, als ginge es darum, mir den Mund mit einem Stück Steak wässrig zu machen. Wie auch schon vorher bei der Kripo und Prof. Dr. Rösler, lehnte ich dies entschieden ab. Nebenbei sei auch darauf hingewiesen, dass in den Akten von Anfang an absolut glaubwürdige Belege zu finden sind, die jegliche Beziehungsgeschichten ausschließen.
Daraufhin fuhr Schieseck fort, vom Ergebnis des psychologischen Gutachtens, das Prof. Dr. Rösler kurz zuvor von mir erstellt hatte, zu sprechen.
Seiner Aussage nach habe Prof. Dr. Rösler mir den § 21 zugesprochen. Dieser Paragraf*) enthält die Vorschriften über die verminderte Schuldfähigkeit (aus welchen Gründen auch immer). Somit hätte ich - laut Schieseck - allerbeste Chancen, lediglich für Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag im minderschweren Fall mit „nur“ maximal sechs bis sieben Jahren davon zu kommen. Diese - so Schieseck - müsse ich nicht im Gefängnis absitzen, da mir der § 21 Anspruch auf einen Therapieplatz gewähren würde (vgl. z.B. Fall Mollath, Fall U. Kulac!). Da ich mich bereits für zwei Morde, die ich nicht begangen hatte, bis an mein Lebensende unschuldig hinter Gittern sitzen sah, wirkte diese Erklärung auf mich wie ein warmer Sonnenaufgang. Ich habe mich von Schieseck tatsächlich mit dieser dreisten Lüge völlig einnehmen lassen. Ich hatte nicht mehr den geringsten Zweifel daran, einen guten Verteidiger hinter mir stehen zu haben auf den ich mich voll verlassen kann.
*) § 21 StGB Verminderte Schuldfähigkeit:
"Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, .      bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe ... gemildert werden."

Erster Tiefschlag durch die Anklageschrift
Nachdem die Euphorie am nächsten Tag verflogen war, stellte sich für mich natürlich die Frage, warum ich mich darauf einlassen soll, für zwei Taten, die ich nicht begangen habe, ja noch nicht einmal im Sinn hatte, verurteilt zu werden - auch wenn das Urteil noch so gering ausfällt.
Als mir kurz darauf im Februar die Anklageschrift zugestellt wurde, musste ich dieser entnehmen, dass ich entgegen Schieseck´s Beschwichtigungen sehr wohl wegen zweifachen Mordes „in zwei selbständigen Fällen“ angeklagt wurde. Die Anschuldigungen waren viel zu grotesk um sie akzeptieren zu können. Ich vermisste die Würdigung verschiedener Beweis-mittel, die der Polizei vorlagen. Mir war bekannt, dass Spuren vorlagen, die zwangsläufig zu den Tätern führen mussten. Halbwegs sorgfältige Untersuchungen hätten diesen Tathergang und die daraus gezogenen Schlüsse der Anklage überhaupt nicht zulassen können. Doch für den Staatsanwalt schienen diese Hinweise überhaupt nicht zu existieren. Die ganze Anklageschrift bestand durch und durch aus unrealistischer Polemik, die mit tatsächli chen Tathergängen nachweislich nichts zu tun hatte. Belastenden Spuren war nachgegangen, entlastende überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.
Am meisten beschäftigten mich jedoch zunächst die Angaben zur Schuldfähigkeit. Im Widerspruch zu Schieseck´s Aussage wurde mir von Prof. Dr. Rösler der § 21 nicht zuerkannt. Es ist sogar von besonders schwerer Schuld die Rede. Ich wendete mich mit meiner Kritik unverzüglich in einem Brief an Schieseck und bat gleichzeitig dringend um einen Ge sprächstermin. Dieser Brief war das erste von vielen Schreiben, in denen ich Schieseck immer und immer wieder nachdrücklich zum Verbleib der Beweisgegenstände, sowie nach den entlastenen Ermittlungsergebnissen befragte. Bis zum heutigen Tag wurde mir von ihm keine einzige dieser Fragen beantwortet. Auch nach heutigem Standpunkt wiegt jede ein zelne meiner damaligen Fragen derart schwer, dass deren Beantwortung den Verlauf des gesamten Verfahrens grundlegend verändert hätte.

Drittes Treffen
Beim darauf folgenden Treffen spielte Schieseck die Anschuldigungen aus der Anklageschrift geschickt herunter.
So verwies er z.B. zum Thema § 21 auf eine diesbezügliche Angabe, in der erklärt wird, dass die endgültige Stellungnahme erst nach sorgfältiger Prüfung in der Hauptverhandlung abgegeben werden kann.
Im Übrigen erzählte mir Schieseck von einem befreundeten Sachverständigen, dem er meine Unterlagen vorgelegt habe. Dieser Freund habe angeblich eindeutig bestätigt, dass mir der § 21 unausweichlich zustehen würde.
Abgesehen davon, dass Schieseck meine Unterlagen ohne mein Einverständnis an einen völlig unbeteiligten Dritten herausgab - somit also seine anwaltliche Schweigepflicht verletzte - ist mir bis heute noch nicht bekannt, wer dieser befreundete Sachverständige gewe sen sein soll. Da ich es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht für möglich gehalten habe, dass man vom eigenen Verteidiger dermaßen angelogen werden kann, habe ich mich auf Schieseck´s Angaben in vollem Vertrauen verlassen.
Allerdings wussten auch meine Eltern von den Schwierigkeiten, die ich mit Prof. Dr. Rösler hatte und so beauftragten sie Schieseck ausdrücklich auf ihre Kosten ein weiteres Gutach ten in die Wege zu leiten. Diesem Auftrag ist Schieseck wider Erwarten nicht nachgekommen.
Im weiteren Gespräch waren auch die Anschuldigungen in der Anklageschrift ein wesentliches Thema.
Selbst wenn ich es hinnahm, aufgrund angeblich fehlender Entlastungsbeweise zu Unrecht verurteilt zu werden, so war mir doch trotzdem daran gelegen, die Anschuldigungen von mir zu weisen, zumal mir trotz aller Beschuldigungen niemand Gründe nennen kann, die mich zu zwei Morden veranlasst haben könnten. Außerdem hatte ich den Funken Hoffnung durch die Richtigstellung der Widersprüche und Anschuldigungen vielleicht doch noch eine Klärung der Taten erreichen zu können. Schieseck notierte sich meine Kritik sorgfältig - obwohl ich sie ihm bereits in meinem Brief mitteilte - und sagte mir zu, diese zu prüfen. Er erklärte mir, dass wir falsche Anschuldigungen nicht akzeptieren müssten und gegebenenfalls sogar eine neue Anklageschrift beantragen könnten. Ich hatte nicht das geringste Misstrauen und stellte mich - so wie schon nach dem zweiten Treffen - weiterhin auf ein Urteil von sechs bis sieben Jahren ein. Beim nächsten Treffen drängte ich darauf, sicherheitshalber doch noch eine Änderung der Anklageschrift zu beantragen, doch Schieseck winkte ab, da seinen Be teuerungen nach eine Anklageschrift sowieso nicht ernst zu nehmen sei.

Meine innere Einstellung zum anstehenden Urteil
Ich rechnete mir aus, dass ich nach ca. vier Jahren Haft Aussicht auf Entlassung wegen guter Führung hätte. Das erste dieser vier Jahre hätte ich bis zur Verhandlung ohnehin schon in U-Haft abgesessen. Man hört dann auch mal was von Hafturlaub, Ausgang und Freigängerstatus. Ich überlegte mir, diese Zeit sinnvoll zu nutzen, plante eines schulische Laufbahn einzuschlagen und dachte sogar darüber nach, das Abitur nachzuholen. Für diesen Zweck organisierte ich mir Lehrmaterial und fing an, Latein zu lernen. Diese Lebens-einstellung machte für mich eine Verurteilung eher unbedeutend. Leichtsinnig und naiv beurteilte ich meine Situation viel zu unkritisch und so glaubte ich, mich bedenkenlos auf Schieseck verlassen zu können. Schieseck hingegen kannte meinen Standpunkt sehr genau und log mir vor, dass diese Vorhaben von Schule, Freigängerstatus und vorzeitiger Entlassung aus der Haft absolut realistisch seien.

Viertes Treffen
Als der Gerichtstermin näher rückte, wurde ich dann doch noch nervös. Zum einen wollte ich endlich meine x-mal gestellten Fragen zu den Spuren und Beweisen beantwortet haben. Zum anderen kam ich erneut mit der Vorstellung in Konflikt, für Verbrechen, die ich nicht begangen habe, im Gefängnis sitzen zu müssen. Und wie würde die Gesellschaft über  mich denken? In einem Gespräch kurz vor der Verhandlung versicherte mir Schieseck zum wiederholten Mal, dass weder Spuren, noch Beweise vorliegen würden, die für meine Unschuld sprechen oder auf andere Täter hinweisen würden. Obwohl ich doch wusste, daß der Kripo höchstbrisantes Entlastungsmaterial vorliegen musste, habe ich mich von Schies eck platt reden lassen. Er ging sogar so weit, mich anzuweisen, in der Verhandlung auf keinen Fall von „ominösen Dritten“ zu sprechen, da ich sonst das bereits vereinbarte Straf maß von sechs bis sieben Jahren gefährden würde und damit unausweichlich nur noch eine lebenslange Haft zu erwarten hätte. Der Begriff „ominöse Dritte“ hat sich für mich erst durch Schieseck geprägt! Nachdem ich verurteilt war, stellte sich heraus, dass diese Dritten sogar nach den Ermittlungsergebnissen alles andere als ominös sind. Die Akten enthalten -zig objektive Hinweise darauf. Auch eine noch so geringe Strafe war für mich nicht akzeptabel, wenn die Tathergänge aufgrund einer vorab abgesprochenen Gerichtsverhandlung unge klärt bleiben und die Täter somit ungeschoren davon kommen, während ich im Gefängnis deren Strafe absitzen muss. Deshalb bohrte ich nochmal nach und sprach erneut von der Bedeutung der - angeblich nicht vorhandenen - Spuren und Beweise. Doch Schieseck ging darauf nicht ein und erklärte, dass mir das Gericht selbst dann, wenn ich beweise, dass ich während der Taten nicht am Tatort war, zumindest eine Mitwisserschaft nachsagen und da mit das Dulden der Morde unterstellen würde.
Erst sehr viel später wurde mir bewusst, dass sich Schieseck mit dieser Aussage selbst verraten hat und er über das tatsächliche Tatgeschehen sehr viel mehr wusste, als er zugab. Die Spuren und Beweise, nach denen ich mich immer wieder erkundigte, hätten näm lich problemlos direkt zu einem wichtigen Zeugen geführt, der gemeinsam mit mir (im ersten Fall - Appel) den "Tatort" verlassen hat.
Ich wollte es nicht darauf ankommen lassen, mir eine lebenslange Strafe einzuhandeln. Die Klärung des Tatherganges verlor für mich angesichts dieser scheinbaren Aussichtslosigkeit völlig an Bedeutung und mir war nur noch daran gelegen, wenigstens die angeblich bereits vereinbarten sechs bis sieben Jahre nicht aufs Spiel zu setzen.
Ausdrücklich: „Um diese Vereinbarung nicht zu gefährden“, wies mich Schieseck an, die An klageschrift auswendig zu lernen. Somit sollte sichergestellt sein, dass bei der Befragung durch das Gericht keine Unstimmigkeiten auftreten, die den Prozess - und somit auch die Vereinbarung - zum Platzen bringen könnten.
                                   Ich habe mich an diese Anweisung gehalten.
Ein hilfloser Mandant der davon überzeugt ist, einen guten Verteidiger hinter sich stehen zu haben, läßt sich spielend beherrschen und so glaubte ich, mich darauf verlassen zu können, dass Schieseck das bestmögliche in meiner Angelegenheit leistet.

Die Gerichtsverhandlung
Am Tag der Verhandlung, kurz vor Beginn des Prozesses, ließ mich Schieseck wissen, dass er nochmal mit dem Staatsanwalt und auch mit Richter Dengler gesprochen hat und das Verfahren so wie bereits besprochen, verlaufen wird. Weiterhin erzählte er, dass die Ver handlung auch nur zwei Tage dauern würde, da ohnehin schon alles vorab geklärt wurde. Allerdings sollte es nun nur noch an mir liegen, ob ich das vereinbarte Strafmaß von „nur“ sechs bis sieben Jahren gefährde. Ich versprach felsenfest, nichts zu tun, was die Vereinbarung kippen könnte, woraufhin mich Schieseck nochmal bestimmt anwies, mich in meinen Aussagen an die Anklageschrift zu halten und auf keinen Fall von „ominösen Dritten“ zu sprechen.
Er legte auch sehr großen Wert darauf, dass ich mich in der Verhandlung auf keinen Fall zu Fragen zum zweifelhaften Lebenwandel der beiden Opfer einlasse. Mir kam dies sehr gelegen, da ich ohnehin nicht vorhatte, mich irgend wie negativ zu äußern. Ich trat auch an mei ne Eltern mit der Bitte heran zu diesem Thema - insofern es zur Zeugenbefragung angesprochen werden sollte - möglichst keine Angaben zu machen. So erfuhr ich, dass auch schon Schieseck und der Vorsitzende Richter mit diesem Anliegen an meine Eltern herangetreten waren.

Das Verlesen der Anklageschrift
Zu Beginn der Verhandlung wurde vom Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen. Dabei handelte es sich jedoch nicht um die gleiche Anklageschrift, die mir vorlag. Es fehlten Punkte, die ich gegenüber Schieseck bei unserem zweiten Treffen kritisiert hatte. Damals glaubte ich, diesen Umstand erfreut begrüßen zu können. Zeigte das doch, dass mein Anwalt tatsächlich für mich tätig war. Heute weiß ich, dass das Verlesen dieser abgeän-derten Anklageschrift einen juristischen Supergau der Verteidigung offenbarte. Anstatt in der Verhandlung mit Hilfe meiner Kritikpunkte die Anklageschrift des Staatsanwaltes in Frage zu stellen und eine Klärung des Tatgeschehens bzw. sogar die Lösung des Falles anzustreben, spielte Schieseck meine Entlastungsmomente dem Staatsanwalt zu!

ICH KLAGE SCHIESECK AN, MANDANTENVERRAT
BEGANGEN ZU HABEN !!!

Richterliche Befragung
Als ich vom Richter zu den Taten befragt wurde, verwies ich lediglich auf die Angaben in der Anklageschrift. Die Anklageschrift, die ich Schieseck´s Anweisungen zufolge auswendig lernte, stimmte nun nicht mehr mit der Anklageschrift, die der Staatsanwalt verlesen hatte, überein. Ich befürchtete, das vereinbarte Strafmaß zunichte zu machen und mir eine lebenslange Freiheitsstrafe einzuhandeln, wenn ich mit Antworten, die nicht mit der verlese nen Anklageschrift übereinstimmten, auf Ungereimtheiten aufmerksam machen würde. So sah ich zu den Fragen zum Tatgeschehen den einzigen Ausweg darin, immer und immer wieder auf die Angaben in der Anklageschrift zu verweisen. Direkten Fragen entgegnete ich eben mit der Antwort, mich nicht mehr erinnern zu können. Vom eigentlichen Tatgeschehen hatte ich so wie so keine Ahnung. Mit falschen Antworten wäre ich nur unnötig Gefahr ge laufen, mich in Widersprüche zu verwickeln. Schieseck sah dieser Vernehmung durch die Richter ohne den geringsten Einwand zu.

Zeugenbefragung
Im weiteren Verlauf des Prozesses wurden unter anderem die vier Sachbearbeiter der Kripo als Zeugen befragt. Jeder einzelne von Ihnen beantwortete Fragen von Staatsanwalt und Richter gewissenlos mit uneidlichen Falschaussagen. Es wäre spielend einfach gewesen, diesen Fakt gleich bei der Befragung vor Gericht klar zu stellen, doch Schieseck reagierte nicht. Ich habe die Verhandlung mehrmals vom Richter unterbrechen lassen, um Schieseck auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Schieseck erklärte dazu jedoch jedesmal, dass die je weiligen Falschaussagen der Kripobeamten keinerlei Einfluss auf die Gesamtheit des Ver fahrens hätten. Außerdem wäre es nicht nötig, groß Wind zu machen, da das Urteil doch sowieso schon feststehen würde.

Obduktion
Durch die Aussagen des Landgerichtsarztes, der die Obduktion der beiden Opfer vorge nommen hatte, erfuhr ich, dass an den Opfern Verletzungen und Spurrückstände gefunden wurden, die mit den Darstellungen der Anklage überhaupt nicht zu vereinbaren sind. Sogar aller einfachste Untersuchungen (z.B. DNS-Analysen) hätten ohne weiteres zu den Tätern führen können. In einer weiteren Verhandlungsunterbrechung forderte ich von Schieseck eine Aufklärung. Er ging jedoch kaum auf die Ergebnisse der Obduktion ein und vertrat den Standpunkt, dass auch weitere Untersuchungen der Spuren kaum etwas ändern würden. Zudem warnte er mich davor, jetzt, so kurz vor dem Ziel, umzukippen und der Anklageschrift doch noch zu widersprechen, da sich das Gericht - wie schon beim vierten Treffen bespro chen - auch bei Klärung der Taten nicht mehr mit einer derart geringen Strafe von „nur“ sechs bis sieben Jahren zufrieden geben würde.
Mit dieser Aussage Schieseck´s ließ ich mich dann völlig einnehmen: Die Hauptverhand lung war für mich im Sinne seiner ständigen Beteuerungen wirklich „gelaufen“, als der Vor-sitzende Richter den Hinweis verkündete, es müsse sich nicht unbedingt um Mord, sondern es könne sich auch um Totschlag handeln. Mein Verteidiger hatte mir zum Prozeßverlauf und zum zu erwartendem Ausgang also doch die Wahrheit gesagt!

Die Krönung einer fragwürdigen Verteidigung
Während der richterlichen Zeugenvernehmung hielt Schieseck es kaum für nötig, sich an den Befragungen zu beteiligen. So saß er sichtlich gelangweilt in einem Gerichtsverfahren, das ja angeblich ohnehin schon vorab entschieden war. Schieseck war vom Prozess der maßen gelangweilt, dass er mitten in der Verhandlung mehr und mehr in sich zusammen sank und schließlich sogar einschlief.
Natürlich würde jeder Mandant das Gerichtsverfahren in so einem Fall sofort abbrechen lassen. In Bamberg sitzen die Anwälte aber hinter dem Angeklagten und so habe ich erst  im Nachhinein durch Prozessbeobachter von diesem Vorfall erfahren.

Die psychologische Begutachtung
Zuletzt wurde Prof. Dr. Rösler befragt. Mit seiner Beurteilung über mich leistete er sich einen gewaltigen Fehler. Zur Verdeutlichung dieser Behauptung ist es unbedingt nötig, umfangreiches Hintergrundwissen vorzubringen. Ich werde daher zu diesem Punkt gesondert berichten Die vorliegende Schilderung soll  Schieseck´s Verhalten als Verteidiger beschreiben. Zur Fortsetzung dieses Berichtes sei jedoch gesagt, dass Prof. Dr. Rösler´s Erklärungen zu mei ner Person, sowie zum Fall selbst grundlegend falsch waren. Wichtig war für mich zunächst jedoch nur die unmissverständliche Aussage, dass mir KEINE Schuldunfähigkeit oder ver minderte Schuldfähigkeit im Sinne der § 20 und/oder 21 StPO zugesprochen werden kann.

MOMENT!
Kripo und Staatsanwalt ziehen ohne den allergeringsten Beweis hemmungslos über mich her und stempeln mich zum brutalen Doppelmörder ab. Schieseck meldet nicht den geringsten Einspruch an! Weder gegenüber dem Staatsanwalt, als er eine veränderte Anklageschrift verliest (von den unterschlagenen Entlastungsbeweisen will ich an dieser Stelle nicht einmal sprechen), noch gegenüber den Herren der Kripo, die mit ihren Zeugenaussagen schamlos uneidliche Falschaussagen leisten. Auch die Ergebnisse der Obduktion waren für Schieseck kein Anlass, vielleicht doch noch nach den „ominösen Dritten“ zu fragen. Wozu auch? Angeblich sei ja alles bereits abgesprochen. Schieseck´s desinteres-siertes Verhalten während der gesamten Gerichtsverhandlung erweckte zwar mein Misstrauen, aber als Prof. Dr. Rösler mit seinen Ausführungen deutlich aussprach, dass die ver- minderte Schuldfähigkeit in meinem Fall nicht in Frage kommt, war  mir eigentlich schon klar, dass Schieseck ganz offensichtlich nicht den kleinsten Finger rührt um seinem Auftrag als Verteidiger nachzukommen.
Unterbrechung
In einer erneuten Unterbrechung der Verhandlung stellte ich Schieseck zur Rede. Er erklärte mir tatsächlich, dass mir zwar Prof. Dr. Rösler keine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert, die juristische Sicht aber eine andere wäre. Nach Ansicht der Richter und auch des Staatsanwaltes - so Schieseck - hätte ich eindeutig Anspruch auf diese eingeschränkte Schuldfähigkeit. Dabei würde es sich lediglich um den ewigen Streit zwischen Medizinern und Juristen handeln.
VON ALLEN LÜGEN, MIT DENEN ICH MICH VON SCHIESECK WÄHREND DES GANZEN VERFAHRENS STILLHALTEN LASSEN HABE, WAR DIES DER GIPFEL! 

Ein Richter hat kein Psychologiestudium absolviert und wird daher in Fragen der Schuldfähigkeit seine Entscheidung nicht ohne weiteres über das Wort eines renommierten Psychologen wie Prof. Dr. Rösler stellen. Prof. Dr. Rösler´s Entscheidung kann also als endgültig und unumstößlich angesehen werden.
Schieseck und auch jeder noch so kleine Provinz-Advokat weiß das, denn dieser Vorgang gehört zu den aller ersten Schritten des kleinen Jura-Einmaleins!

Hoffen, dass alles gut geht
Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich noch keinerlei Ahnung von meinen Rechten, Gesetzen oder dem Ablauf eines Gerichtsverfahrens. Für mich stand fest, dass ich mich auf Schies eck nicht mehr verlassen kann, aber ich wusste nicht, dass ich auch jetzt noch, kurz vor der Urteilsverkündung das ganze Verfahren abbrechen und einen neuen Anwalt beantragen könnte. Mir kam auch der Gedanke nicht in den Sinn, schließlich sind es in Filmen auch immer nur die Bösen, die während der Gerichtsverhandlung ihren Anwalt kündigen.
Mir blieb also nichts anderes übrig, als ganz einfach nur darauf zu hoffen, dass das angeb lich vereinbarte Strafmaß von sechs bis sieben Jahren keine weitere Lüge war. Mit überheblichem Lächeln fragte mich Schieseck, ob ich Richter für dermaßen gewissenlos halte, dass sie einfach eine lebenslange Haft aussprechen würden? Damals glaubte ich das noch nicht und so stärkte sich meine Hoffnung auf das abgesprochene Urteil.

Das letzte Wort
Vor der Urteilsverkündung haben alle Parteien das Recht, noch einmal etwas zu sagen. Der Staatsanwalt und die Nebenkläger bekräftigten, warum sie für eine möglichst hohe Strafe plädieren, der Verteidiger hält (im Idealfall) mit seinen Argumenten dagegen. Das letze Wort aber hat der Angeklagte. Vor diesen Plädoyers nutzte Schieseck die vorangegangene Unterbrechung um mich davor zu warnen auch nur ein einziges Wort zu viel zu sagen. Er er mahnte mich, mein „letztes Wort“ so kurz wie möglich zu halten und forderte mich auf, mich mit einer Aussage zur Reue für die beiden Taten zu bekennen. Zwar empfinde ich Bedauern für das, was geschehen ist und ich suche auch heute noch in Selbstvorwürfen nach Wegen, die den damaligen Vorfall verhindert hätten, aber es ist mir zuwider, für zwei Morde, die ich nicht begangen habe, Reue zu heucheln.
Daher einigten wir uns darauf, dass ich in meiner Aussage erkläre, „ich bin mir meiner Schuld bewusst“. Schieseck verlangte von mir, dass ich diesen Satz für mein letztes Wort noch mal vorspreche und wiederholte seine Warnung, auf keinen Fall mehr als eben jenen Satz aufzusagen.

Plädoyers und Urteil
Weder Staatsanwalt, noch die beiden Nebenkläger konnten in ihrem Schlusswort eine ein leuchtende Begründung für meine Schuld geben. Sowohl die jeweilige Beschreibung der Tathergänge, als auch die verschiedenen Vorstellungen von einem möglichen Motiv wurden bereits in der Verhandlung durch die vorliegenden Fakten widerlegt. Jeder stellte sich sei nen eigenen Krimi zusammen, mit dem er den anderen Plädoyers widersprach.
Schieseck ließ in seinem Schlussplädoyer eindeutig erkennen, dass er von einem Mörder sprach, appellierte aber an die Menschlichkeit des Gerichts. Zum Schluss kam ich mit mei nem letzen Wort an die Reihe.
Ich hielt mich an Schieseck´s Anordnungen zufolge an seine Anweisung, kein Wort mehr zu sagen als nötig, daher entschuldigte ich mich für das Geschehene und erklärte dazu „ich bin mir meiner Schuld bewusst“.
Dieser Spruch sagt alles und nichts. Auf jeden Fall ist damit nichts über Art und Ausmaß meiner Schuld angegeben. Das Gericht will es aber als Geständnis interpretieren.

DARAUFHIN WURDE ICH ZU EINER LEBENSLANGEN FREIHEITSSTRAFE IN BESONDERS SCHWEREM FALL VERURTEILT.

Nach dem Urteil
Das Urteil des Landgerichts konnte nicht durch eine Berufung angefochten werden. Jedoch bestand die Möglichkeit, Revision einzulegen, um überprüfen zu lassen, ob das Urteil auf einer Rechtsverletzung beruht.
Als das Urteil gesprochen war, erklärte Schieseck großkotzig, dass wir das Urteil auf keinen Fall annehmen und uns höchstens mit einer Strafe von maximal 10 Jahren Haft zufrieden geben würden. Er sprach von Revision und verschwand. Ich teilte ihm an nächsten Tag in einem Brief mit, dass ich darauf bestehe, meinen Beitrag zur schriftlichen Revisionsbegrün dung zu leisten, da ich selbst einige eindeutige Gründe vorzutragen hatte. Doch Schieseck reagierte nicht mehr. Statt dessen setzte er sich in Urlaub ab, bis die Frist zur Revisionsbegründung fast abgelaufen war. Ein Besuch bei mir war da nicht mehr möglich.

Letztes Treffen
Nachdem es also schon zu spät war, tauchte Schieseck mit seinem lustlosen Revisionsantrag auf. Der war nach meiner Einschätzung als Laie das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben stand. Heute weiß ich, es fehlten dazu aller einfachste Begründungen, wie sie jeder Hobbyanwalt kennt. Offensichtlich sollte der Antrag auf eine Revision des Verfahrens erfolglos bleiben; sie war ja schon während der Hauptverhandlung nicht einmal in Ansätzen vorbereitet.
Schieseck hielt es später nicht einmal mehr für nötig, mich davon in Kenntnis zu setzen, dass dieser Revisionsantrag letztendlich abgelehnt wurde. Ich musste von einem Vollzugsbeamten der JVA Bayreuth erfahren, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Trauerspiel
Nach Beendigung der anwaltlichen Vertretung hat der Mandant einen gesetzlichen An- spruch auf Herausgabe der beim Rechtsanwalt angefallenen Handakten. Das sind z.B. Schreiben, die dem Anwalt von sog. Dritten zugegangen sind oder von ihm an solche gerichtet wurden. Die Handakten wurden z.B. benötigt, um die Erfolgsaussichten eines evtl. Wiederaufnahmeverfahrens prüfen zu können.
Ich habe Herrn Schieseck schon früher mehrfach um die Herausgabe seiner Handakten gebeten, allerdings ohne Erfolg. Darauf hin hat sich in meinem Auftrag und mit ausdrücklicher Vollmacht mein Vater darum bemüht und ihn am 24.01.97 schriftlich darum gebeten. Schieseck hat es sofort abgelehnt, dieser Bitte nachzukommen, mit der Begründung, das Verteidigerhonorar sei noch nicht bezahlt. So habe er ein Rückbehaltungsrecht. In Wirklichkeit hatte er aber überhaupt noch keine Rechnung gestellt! Außerdem war das Honorar durch die Staatskasse zu bezahlen! So hat er die Aktenherausgabe mehrfach abgeblockt. Nach verschiedenen, mit fadenscheinigen Begründungen erreichten weiteren Verzögerun- gen gab Schieseck dann doch verschiedenes Aktenmaterial heraus, doch ganz offensichtlich handelte es sich dabei nicht um die vollständigen, herausgabepflichtigen Unterlagen.
So fehlten z.B. noch die Originale ihm von mir übergebener wichtiger Schriftstücke  (die er auch nicht an das Gericht weitergereicht und noch in seinen Akten hatte).
Auf weitere Schreiben hin teilte Schieseck mir aber dann doch endlich am 28.05.97 mit, „er habe sich entschlossen, weitere Unterlagen an Herrn Matthias Frey herauszugeben“ und ließ mich wissen, „daß die Unterlagen zur Abholung in der Kanzlei bereit stehen.“ Abgesehen von den dann erhaltenen Aktenstücken war allein aus der Formulierung klar, Schieseck verfügte immer noch über herausgabepflichtige Akten.
Schieseck war erst zu weiterer Herausgabe bereit, als ich einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Ansprüche gegen ihn beauftragt hatte. Mit Schreiben vom 10. Novem ber 97, also nach anfänglich fast einem Jahr, bekam ich dann weiteres Aktenmaterial zuge- schickt. Die kompletten Handakten habe ich aber bis heute nicht.
Warum? Hat Schieseck etwas zu vertuschen?

Bisher letzter Kontakt
In einer Reportage des ZDF wurde im Juni 2000 über meinen Fall berichtet. Der Regisseur war bemüht, darin auch Schieseck zu angesprochenen Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten zu Wort kommen zu lassen. Schieseck lehnte ab mit dem Hinweis auf seine anwaltliche Schweigepflicht (s.o.). Davon habe ich ihn aber mit Schreiben vom 06.04.2000 ausdrücklich entbunden! Außerdem war die Hauptverhandlung öffentlich, Presse, Rundfunk und Fernsehen berichteten über „meinen Fall“.
Wovor fürchtete er sich also?

Zur Verdeutlichung
Es lag absolut NICHTS gegen mich vor! Die Kripo fand weder Fingerabdrücke, noch son stige Spuren, die mich als Täter in Frage hätten kommen lassen. Da heutzutage schon eine kleine Fussel zur Verurteilung führen kann, ist dieser Umstand sehr bedeutend. Es gab auch keinen Zeugen, der mich irgend wie belastet hätte. Ganz im Gegenteil! Alle Aussagen sprachen für meine Unschuld. Wenn schon eindeutige Beweise und Zeugenaussagen feh len, dann sollten doch vernünftige Indizien vorliegen. Aber auch dazu hat es nicht gereicht! Man konnte nicht einmal ein plausibles Motiv, das die Taten in ihrer Gesamtheit begründet hätte, vorweisen. Der Vorsitzende Richter Dengler ließ deshalb im Verhandlungsprotokoll ausdrücklich vermerken, dass nicht nach einem Tatmotiv ermittelt wurde.
Gegen all diese Beweisnot stehen ganze Berge von Entlastungsbeweisen, unbeantworteter Fragen und Spuren, denen man nicht nachgegangen ist. So wurde z.B. im Obduktionsbe richt zum ersten Opfer, F. Appel, die Messerklinge eines Bruststiches beschrieben. Dieser Bruststich paßte nicht ins Anklagekonzept, deshalb wurde dieser Fakt vom Oberstaatsan walt Müller-Daams ganz einfach unterschlagen. Es handelt sich dabei um einen schwerwie genden Tatbestand, für den man mich doch hätte anklagen müssen, wenn ich der Täter wäre! Auch gibt es mehrere glaubwürdige Zeugen (darunter sogar zwei Polizisten), die das zweite Opfer, L. Vacca, noch lebend gesehen haben, als sie laut Anklageschrift eigentlich schon tot sein sollte. Weiterhin hat man an ihrer Leiche unterschiedliche Spermaspuren (vaginal und anal) gefunden. Da zudem ihre Kleidung zerrissen war; kann man eine Vergewaltigung durch die Täter nicht ausschließen. Eine ganz einfache DNA-Analyse hätte zu den Tätern führen können! Hinzu kommen unzählige Personenbeschreibungen zu Verdächtigen. Es fällt auf, dass sich diese Beschreibungen immer wieder sehr ähneln und haargenau auf Angaben passen, die auch ich gegenüber der Kripo gemacht habe. Dazu tauchen in den Ermittlungsakten Tatverdächtige auf, auf die diese Personenbeschreibungen bis ins letzte Detail passen.
Eine Aufzählung von Unstimmigkeiten zwischen Aktenlage und Anklage füllt inzwischen ganze Kataloge. Trotz alle dem machte mir Schieseck von Anfang an immer wieder weis, dass es keinerlei Spuren gäbe, die auf „ominöse Dritte“ deuten würden.
Statt dessen hielt er mit stoischer Gelassenheit während der ganzen Gerichtsverhandlung trotz meiner vielen Einwände stur daran fest, dass das Urteil von sechs bis sieben Jahren bereits beschlossene Sache ist, solange ich nur wenigstens still bin und diese Abmachung nicht gefährde.

Späte Erkenntnis
Mit den Jahren meiner Haft erfuhr ich immer wieder von Mithäftlingen, die in ihrer Angelegenheit ebenfalls durch Schieseck verteidigt und genau so wie ich von ihm angelogen und betrogen wurden. Schieseck ist weiterhin dafür bekannt, dass er unter Häftlingen V-Männer, bzw. Lockvögel für Drogendezernate anwirbt. Mir liegen dazu eindeutige Unterlagen vor. Unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung im Bereich der Drogendelikte werden über Jahre hinweg ganze Vertriebsnetze aufgebaut. Zum besseren Verständnis meiner weiteren Schilderung möchte ich zunächst auf  folgendes BGH-Urteil verweisen.
Im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99 (Verdeckte Ermittler - Vertrauenspersonen der Polizei - Lockspitzel - § 100 StPO) heißt es unter an derem: Die von der Polizei eingesetzten Vertrauenspersonen (Lockspitzel), oftmals rekru tiert aus kriminellem Milieu, arbeiten für die Staatsorgane für „üppige Honorare“, bezogen auf die bei der Tat sichergestellte Menge von Betäubungsmitteln (Drogen). Es ist daher schlüssig, dass V-Personen, geleitet vom Gedanken des eigenen Vorteils (Selbstbereicherung), rücksichtslos dabei vorgehen, dass sie zum Teil bislang unbescholtene Bürger zu einer Straftat veranlassen bzw. nötigen.
V-Männer bzw. Lockvögel werden natürlich behördlich unterstützt und sogar versteckt, wenn die Situation das verlangt. Zur Aufrechterhaltung der Tarnung bleiben sie von Gerichtsverhandlungen fern und selbstverständlich werden auch ihre Namen geheim gehalten. Solche Leute handeln nicht unbedingt aus Freude am Verrat. Völlig unbescholtene Bürger werden von Lockspitzeln heimgesucht und mit Methoden, die nicht mehr mit Verbrechensbekämpfung zu vereinbaren sind, in den Strudel des behördlichen Drogensumpfes hineingezogen. Viele dieser Opfer werden nicht zuletzt durch ihre Anwälte erpreßt indem man z.B. mit hohen Haftstrafen oder (bei Ausländern) Abschiebung oder dergleichen droht. Das ge- nannte BGH-Urteil unterstützt meine Schilderung und bekundet, dass mit dem V-Mann- und Lockvogelgeschäft offenbar viel Geld zu verdienen ist. Tatsächlich werden mir von Mithäftlingen Summen bescheinigt (übrigens auch für Falschaussagen vor Gericht), die dem Otto-Normal-Verbraucher den Atem verschlagen würden.
Das Thema ist für mich deshalb so wichtig, weil aus den Ermittlungsakten unabwendbar belegt ist, dass es sich bei den beiden Morden eindeutig um eine Drogensache handelt. Weiterhin sind in den Akten auch Hinweise zu finden, die bestätigen, dass die Kripo dies von Anfang an wusste und sogar den Täterkreis kennt. Für mich ist es auch bemerkenswert, dass in der Sache nicht von der Mordkommission, sondern im Prinzip dem Drogendezernat ermittelt wurde. Durch die Ermittlungsergebnisse der Kripo liegen Hinweise und Fakten vor, die den Schluss nahelegen, dass F. Appel und L. Vacca ermordet wurden, weil sie beide aus der Drogenszene aussteigen wollten.
Da Schieseck mir gegenüber gleich bei unserem zweiten Treffen in langatmigen Schwärmereien eingestand, L. Vacca zu kennen und nicht zuletzt auf Grund seiner Mitwirkung beim Rekrutieren von V-Männern und Lockvögeln, erwacht in mir zunehmend ein böser Verdacht. Somit wird für mich erklärlich, warum Schieseck so großen Wert darauf legte, dass in der Verhandlung kein negatives Wort über die Opfer gesprochen wird. Es sollte auf keinen Fall ans Licht kommen, dass es sich beim ganzen Tatgeschehen eigentlich um eine Drogensache handelte. Womöglich wären bei intensiveren Untersuchungen in sehr unliebsamer Weise bestimmte Namen und Beziehungen aufgetaucht!
Ich hatte so - selbst wenn ich meinen Verdacht außer Acht lasse - mit Schieseck keinen Verteidiger, sondern den Feind mit dem Dolch (im Gewande) im Rücken.

Zum Schluss
Natürlich ist mir die allgemeine Meinung bekannt, Verbrecher hätten obendrein nicht auch noch das Recht, verteidigt zu werden. Zum einen bestehe ich aber auf meine Unschuld und zum Anderen sitze ich bereits seit August 1995 in Haft, während die wirklichen Täter unbe helligt ihr Treiben fortsetzen können. Es gab in meiner Sache inzwischen weitere Todesopfer und nicht zuletzt der sprunghafte Anstieg von Süchtigen und Drogentoten - gerade in Bayern - zeigt, dass die Rechtsinstitutionen nicht so einwandfrei funktionieren, wie sie es vorgeben. Das Volk, vor allem aber auch die Opfer  sowie die Hinterbliebenen haben das Recht auf eine einwandfreie Klärung der geschehenen Verbrechen. Da offensichtlich weder Kripo, noch Justiz fähig, bzw. gewillt sind, die beiden mir zur Last gelegten Morde zu klären, habe ich selbst Initiativen zur Bekämpfung dieses Sumpfes aus Machenschaften ergriffen. Mein nächster Schritt wird es nun sein, rechtlich gegen Schieseck vor zu gehen.
Leider muss ich fürchten, dass von verschiedensten Seiten alles getan wird, eine endgültige Klärung der Geschehnisse zu verhindern. Ich bitte daher vor allem solche Leser, die eben falls von Schieseck geschädigt wurden, zur Unterstützung meiner Argumentationen um Kontaktaufnahme. Selbstverständlich garantiere ich (schon alleine zum Selbstzweck) absolute Zuverlässigkeit.
Abschließend möchte ich noch betonen, wie unglaublich es für mich ist, dass es solche Menschen, wie diesen Schieseck gibt!

Bayreuth im Juni 2001
Matthias

1 Kommentar:

  1. Justiz braucht Kontrolle
    https://www.change.org/p/europ%C3%A4isches-parlament-in-strasbourg-einf%C3%BChrung-der-digitalen-aufzeichnung-von-gerichtsverhandlungen-in-deutschland

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