Matthias zum WA-Antrag



Zum Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens              
des Herrn RA Dr. M. Magold, Ostendstraße 196, 90482 Nürnberg

Obwohl ich zu meiner Angelegenheit schon tausende Seiten zur Erklärung aufgeschrieben habe, muss ich immer wieder feststellen, dass ich viele As-pekte noch nicht ausreichend thematisiert habe. Ein wesentlicher Punkt ist das, was man mir als „Geständnis“ anlastet.
Die juristische Architektur des Antrages macht nun aus formalen Gründen einen Geständniswiderruf notwendig. Darin liegt jedoch die Gefahr, dass die gesamte Beweiskraft - und wenn sie noch so klar belegt, dass ich nicht der Täter sein kann - in der Banalität des Vorwurfes „ein Geständnis abge-legt zu haben“ verloren geht.
Verantwortliche Beschuldigtenvernehmung
Dieses sogenannte „Geständnis“ geht auf die Beschuldigtenvernehmung zurück, die am Tag meiner Festnahme - die ganze Nacht durch - bis zum Tagesanbruch des nächsten Tages geführt wurde.
Im Gegensatz zu anderen Vernehmungen die direkt „Wort für Wort“ zu Protokoll gegeben werden (z.B. auch Zeugenaussagen), hat die Kripo zu dieser Beschuldigtenvernehmung ein Band mitlaufen lassen, welches im Nachhinein von einer Sekretärin abgetippt und zu Papier gebracht wurde. Erst durch die Unterschrift der vernehmenden Kripobeamten, sowie die der Sekretärin und natürlich auch durch meine Unterschrift, wird aus diesem zuvor wertlosen Stück Papier (formaljuristisch)  ein verwertbares Geständ-nis.

Die Unterschrift
Es ist doch nur selbstverständlich, dass eine Vernehmungsniederschrift zur Kontrolle nochmal durchgelesen und dann unterschrieben wird - und zwar von ALLEN Beteiligten!
Vom Beschuldigten (also von mir!), genauso wie von den vernehmenden Kripobeamten - und auch die Sekretärin bekundet mit ihrer Unterschrift ihre Verantwortung für die Niederschrift. Andernfalls könnten verantwortliche Kripobeamte eine gefälschte Vernehmung aufschreiben und dem Beschul-digten jegliche Aussagen unterstellen, die später zu einer Verurteilung führen.
Tatsächlich wurde mir die Niederschrift der Beschuldigtenvernehmung NIE! zur Kontrolle vorgelegt und ich konnte sie auch nie unterschreiben. Auch die Sekretärin hat ihre Unterschrift offensichtlich verweigert. Lediglich der Kripobeamte Groß unterzeichnete (als einziger) die Vernehmungsnieder-schrift mit seinem Namen. Er übernimmt damit nicht nur formal die Verant-wortung. Auch inhaltlich gehen viele Informationen „nicht auf mich“!, son-dern auf Groß zurück.

Unvollständig
Gleich auf den ersten Blick fällt auf, dass die Niederschrift mit „Fortsetzung der Beschuldigtenvernehmung“ betitelt ist. Das Dokument ist also unvoll-ständig und es lässt sich nicht mehr rekonstruieren wie viel fehlt oder ob schon bedeutende Aussagen gefallen sind. Zum Anfang und zum Ende der Vernehmung sowie zu den jeweiligen Bandwechseln werden Zeitangaben gemacht. Diese Angaben sind widersprüchlich und sie bestätigen, dass es sich beim Titel keineswegs nur um einen Leichtsinnsfehler handelt, der sich aus Versehen eingeschlichen haben könnte!
Im Übrigen wird auch erklärt: „Wir lassen das Tonband nach wie vor weiterlaufen“ Es fehlt aber nicht nur das, was der „Fortsetzung der Beschuldig-tenvernehmung“ vorangegangen ist. Beim Lesen der Niederschrift stößt man immer wieder auf radikale Brüche, so als hätte man aus einem Buch mehrere Seiten herausgerissen. Zu dem beziehen sich die Kripobeamten bei der Vernehmung mehrmals auf „schonmal“ oder „gerade erst“ Gesagtes, was aber in der Niederschrift nirgendwo zu finden ist.

„Punkt-Punkt-Punkt-Sätze“
Es wurden aber nicht nur wichtige Sätze und Aussagen gelöscht. Auch vorhandene Sätze wurden bis zur Unkenntlichkeit in ihrer Substanz mit Punkt-Punkt-Punkt-Auslassungszeichen (…) gekürzt.
Ich persönlich beende einen Satz mit „“ um zu kennzeichnen, dass sich z.B. eine Aufzählung noch länger fortführen lassen würde.
Literarisch akzeptiere ich „...“ auch als Kennzeichen, um momentanes Schweigen in einem Satz anzuzeigen, z.B. wenn ein zweiter Satz als „ins Wort fallen“ mit eingefügt werden soll.
Drei Auslassungspunkte zeigen lt. Regel an, dass in einem Wort, in einem Satz Teile ausgelassen worden sind oder sogar ganzer Text! 
Man könnte annehmen, dass die Bandaufnahme zum Teil unverständlich ist und dies mit „“ ersetzt wurde. Dem steht jedoch entgegen, dass Unverständliches auch tat-sächlich in Klammern mit dem Hinweis „(unverständlich)“ oder „(nicht verständlich)“ gekennzeichnet ist. Im Übrigen wurde auch ausdrücklich die Anmerkung „(flüstert)“ gemacht, woraus sich schließen lässt, dass die Bandaufnahme sehr gut funktioniert hat.
Alles in allem mag meine Bewertung dieser „“ in der Niederschrift der Beschuldigtenvernehmung zunächst etwas kleinlich wirken. Aber wenn in einem 100-Seiten-Protokoll 427 Sätze (!) mit Auslassungs-punkten markiert werden, zum Teil schon am Satzanfang, zum Teil auch mehrmals innerhalb eines Satzes und 290 Sätze ganz einfach mit enden, dann ist das Protokoll als Fundament für eine Anklage und eine Verurteilung untauglich. Selbst zu Aussagen von allerhöchster Brisanz hält man es nicht für nötig mal nachzufragen, was denn da gesprochen wurde und notiert stattdessen nur „(murmelt etwas Unverständliches)“.

Die Beschuldigtenvernehmung (das „Geständnis“?!) ist also nicht nur unvollständig. Sie ist durch „“-Sätze verstümmelt und nur noch in Fragmenten vorhanden.
Wer würde sowas unterschreiben?

Der Sinn, eine Vernehmung zunächst auf Band aufzunehmen und erst dann schrift-lich zu protokollieren ist es, die Aussage so genau wie möglich festzuhalten. Üblicherweise werden sogar Dialekte, Mimik und Gestik des Beschuldigten, sowie das kleinste Räuspern des Beschuldigten vermerkt.
Danach die sog. “Spreu vom Weizen zu trennen ist allerdings nicht die Aufgabe eines Kripobeamten, oder der Sekretärin, sondern des Gerichts. Be-

reits aus dieser Grundmaxime, die jeder Polizist von der Pieke an beherrscht, lässt sich nur ein absichtliches Vertuschungsmanöver annehmen.

Angedichtet und umgeschriebener Dialekt
Die meisten Menschen tun sich schwer damit, sich selbst auf Bandaufnahmen zu hören oder ihre eigene Redensart zu lesen. Offenbar war auch dem Kripobeamten Groß sein eigener Dialekt unangenehm. Zur Beschuldigtenvernehmung sprach er mit mir in einem besonders niveaulosen Dorfdeppen-Dialekt und zwar nicht nur in der Sprache. Sondern auch im Gebrauch besonders primitiver Worte und Aussagen.
In der Vernehmungsniederschrift werden nun die Kripobeamten Dippold und Groß in mäßigem Hochdeutsch wiedergegeben. Hingegen dichtet man MIR einen besonders „geistig minderbemittelten“ Dialekt an, so als wäre ich kaum fähig, mich verständlich zu artikulieren. Mir werden sogar Begriffe unterstellt (z.B. „geplöscht“), die in meinem Sprachgebrauch noch nicht mal existieren! Das Wort „Muttersprache“ bringt bereits zum Ausdruck, dass die kulturelle Sprachprägung durch Eltern gegeben wird. Auch meine Eltern sprechen diesen Gossendialekt nicht.
Der Vogel wird jedoch Blatt 417 der Ermittlungsakte mit einer angeblichen Äußerung abgeschossen! Mir wird einfach die Aussage: „Ja, do wor er so vreckt halt“ unter-stellt! Es ist in dieser Aussage von der Leiche F. Appels die Rede. Ich würde es mir nie erlauben mit derart schändlichen Begriffen so geringschätzig über einen verstor-benen Menschen zu sprechen! Jeder der mich kennt, weiß das. Solche Satzschöpfungen haben vermutlich den Zweck, mich als niederträchtigen und abgestumpften Mörder darzustellen.
Es geht mir nicht darum meine fränkische Herkunft zu verleugnen und ein umgeschriebener Dialekt wirkt zunächst vielleicht bedeutungslos. Für ein nicht unterschriebenes „Geständnis“ wiegt eine solche Manipulation jedoch sehr schwer! Schließlich wurden mir in der Niederschrift nicht nur ein falscher Dialekt und fremde Worte angedichtet, es wurden ganze  Absätze mit hinzugefügt, die NIE! gesprochen wurden.

Nahtlos vom „Zeugen“ zum Beschuldigten gemacht
Bereits als mich die Kripo zuhause geholt und festgenommen hat, wurde ich nach dem Schlüsselbund gefragt, den Günther Schmidt in der Nacht des Mordes am „unbekannten Opfer“ bei mir im Auto zurückgelassen hat. Nur so lässt sich auch erklären, wie die Kripo überhaupt auf -mich- gekommen ist.  
Als „Zeuge“ habe ich zunächst versucht mich aus dem ganzen Tatgeschehen so gut wie möglich raus zu halten und gab  vor, angeblich von nichts zu wissen. Dies ist mir aber nicht sehr gut gelungen und ich habe mich wirklich blöd angestellt – zumal mich die Kripobeamten (aus damals unerklärlich Quellen) immer wieder mit Wissen zum Mord am „unbekannten Opfer“ (Täterwissen der Kripo) in Bedrängnis gebracht haben.
Heute ist mir natürlich klar, dass die Kripo, genauso wie der Staatsanwalt Müller-Daams vom allerersten Augenblick an über das Tatgeschehen durch Günther Schmidt informiert wurden (er wollte seinen Schlüsselbund wieder zurück haben!!!).
Damals kannte ich aber seinen Namen noch nicht – und so konnte ich nichts anderes tun, als sein Profil in einer Täterbeschreibung zu Protokoll zu geben. Günter Schmidt war BKA-Beamter und so wussten Dippold und Groß natürlich sehr genau wen ich ihnen beschrieben habe. Trotzdem wurde ich von ihnen als „Lügner“ beschimpft und man hat mir unterstellt, ich würde mir diese Täterbeschreibung nur ausdenken.
Diese Beschreibung habe ich etliche Male wiederholen müssen und auch die Nacht hindurch, wenn ich in der Vernehmung Anschuldigungen widersprochen habe, wurde ich immer wieder cholerisch angeschrien, „man müsse dann halt mit der Vernehmung wieder von vorne anfangen“ und man hat von mir gefordert, diese Täterbeschreibung eben nochmal abzugeben.
Dabei handelt es sich nicht um ehrlich gemeintes Sammeln von Informationen. Dieses Vorgehen hat einzig und allein den Zweck, Erschöpfung und Stress zu erzeugen.

Für das „Geständnis“ vernichtet
Als Verurteilter bin ich gesellschaftlich tot und habe jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Umso dringender stellt sich daher bei aller Skepsis die Frage: WARUM habe ich bis hin zur Selbstbezichtigung die Schuld für zwei Morde auf mich genommen – wenn ich sie doch nicht begangen habe?!
Bereits im Jahr 2007 habe ich mit meinem Text „Der Verlust der inneren Selbstbestimmung“ versucht, Licht in psychische Mechanismen zu bringen.
Da ich es mit der Beschuldigtenvernehmung selbst durchlebt habe, weiß ich, dass in Wirklichkeit nicht der eine, große Zusammenbruch stattfindet. Vielmehr handelt es sich um mehrere kleine Realitätsbrüche, die sich so nach und nach schleichend zum großen Ganzen summieren.
Inzwischen ist mir bekannt, dass die Bayerische Polizei nach US-amerika-nischem Vorbild speziell in der „psychischen Vernichtung“ geschult wird.
Schon am Nachmittag, mit Beginn der „Zeugen“-Vernehmung, habe ich ununterbrochen (als Zeuge!) Angaben gemacht und Rede und Antwort stehen müssen. Während sich die Kripobeamten immer wieder abgewechselt haben, habe ich pausenlos bis tief in die Nacht immerzu meine Aussagen wiederholen müssen.
So kam zum Dehydrieren durch das immerwährende Sprechen auch die vollkommen natürlich körperliche Erschöpfung mit hinzu.
Zu einem nicht mehr genau feststellbarem Zeitpunkt in der Nacht, ging die „Zeugen“-Vernehmung unmerklich in die Beschuldigtenvernehmung über. In dieser Phase ist die Erschöpfung schon viel zu weit vorangeschritten, um den Moment zu erkennen, wenn es unbedingt nötig ist, einen Anwalt als Zeugen der Vernehmung hinzu zu holen.
Wer aber glaubt, durch „nichts- mehr- sagen“ aus der Sache rauszukommen, der irrt! Wer nicht mehr spricht, der gibt damit also bereits die verbale Verteidigung auf. Der Realitätsbruch kann sich weiter vertiefen.
Auch mir ging durch diese Prozedur Stück für Stück der klare Gedanke verloren und das Gehirn hat nicht mehr richtig gearbeitet. So habe ich es dann stoisch und ohne den geringsten Zweifel hingenommen, als man mir in der Vernehmung (ohne ersichtlichen Grund!) mitteilte, dass es überhaupt nicht mehr um die Frage ging ob ich schuldig oder unschuldig wäre, sondern nur noch um das Ausmaß meiner Schuld.

Tatgeschehen contra „Geständnis“
Das Gehirn ist auch nur ein Organ, das nach vielen Stunden Dauerleistung (genau wie Muskeln) schwächer wird und letztendlich vollständig Kraft verliert. Da ich kein Übermensch bin, war mir die Denkleistung abhanden gekommen um die Behauptung, ich wäre Beschuldigter, noch in Frage stellen zu können. Das „Nein-Sagen“ habe ich zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon lange aufgegeben. Im Übrigen hat auch die äußere Situation zur Behauptung gestimmt. Ich habe mich bis tief in die Nacht so oft anschreien und als Lügner beschimpfen lassen müssen, alles hat dafür gesprochen, dass man mich für schuldig hielt.
Um mir aber entgegenzukommen, sprachen Dippold und Groß zunächst davon, dass ich mich angeblich mit F. Appel nur hätte prügeln wollen und er dann - sozusagen aus Versehen - verstorben sein soll. Groß spielte diese Version in seinem primitiven Gossendialekt (lt. Protokoll) mit dem Wort „gepatscht“ herunter.
Man ist mir sogar noch weiter entgegengekommen und deutete den Tathergang in Richtung Notwehr um! Demnach sollte F. Appel mit einem nicht genauer interpretierbaren Gegenstand auf mich eingeschlagen haben. Im weiteren Verlauf der Beschuldigtenvernehmung wurde aus dem Gegenstand ein Werkzeug (Hammer) mit dem dann nicht mehr F. Appel auf mich, sondern ich auf ihn – eingeprügelt haben soll.
Groß modifizierte den Hammer (in Frageform) in ein „Maurerbeil“ um – und wechselte schließlich zu „Beil“. Im weiteren Verlauf der Vernehmung besteht er immer wieder darauf, dass es sich um ein „Beil“ handelt. Woher hat er dieses Wissen?

Nochmal zur Verdeutlichung
- Ich soll (lt. Klageschrift und Urteil) F. Appel bereits am 20.08.1995 mit ei     
  nem Beil ermordet haben.

- Der Zeuge „B.“ hat am 21.08.1995 ein Beil gefunden, welches man als  
  Tatwaffe ausgemacht haben will.

- Der Leitende Oberstaatsanwalt Müller-Daams (höchstpersönlich!) doku-         
  mentiert in den Ermittlungsakten, dass F. Appel zuletzt am 23.08.1995 (!)   
  lebend gesehen wurde.
- Nach der Sterbefallanzeige der Kripo (Erm.-Akte Bl. 007) wurde F. Appel
  am 26.08.1995 tot aufgefunden. Beim Auffinden der Leiche hat der Land
  gerichtsarzt (ebenfalls höchstpersönlich!) festgestellt, dass die Totenstarre
  in den Kniegelenken  noch vorhanden war!
- Ein Opfer, dem mit einem Beil (plötzlich und unerwartet) der Schädel ein
  geschlagen wird, setzt sich nicht mehr durch Prügel zur Wehr, noch kann
  es auch nur mehr weglaufen. Vielmehr fällt ein Mensch unter solchen Be-
  dingungen wehrlos zu Boden. Dieser Tatablauf war eine Idee von Dippold
  und von Groß, um mir vorzutäuschen, dass es sich nicht um Mord, son-
  dern lediglich um einen Unfall handelt, der halt in einer Prügelei gesche-
  hen sein soll, die eben aus dem Ruder gelaufen wäre.

Als ich am 28.08.1995 daheim geholt und festgenommen wurde, lagen die Ermittlungsergebnisse bereits vor.Trotzdem unterstellte mir die Kripo (und später auch der LOStA Müller-Daams) der Täter des Mordes an F. Appel zu sein und konstruierte dazu wider besseren Wissens eine Geschichte, die mit KEINEM! der schon vorliegenden Ermittlungsergebnisse zusammenpasst (Todeszeitpunkt, Todesursache, Verletzungsbild,  Zeugenaussagen usw). Selbst wenn ich derjenige gewesen wäre, der sich diesen gefälschten Tathergang ausgedacht  und aus freien Stücken zu Protokoll gegeben hätte, hätte man mir augenblicklich unterstellen müssen, dass diese Geschichte nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt und komplett gelogen ist.
Die Kripobeamten Dippold und Groß vertuschten damit einen Mord (den vom 20.08.1995) an einem mir unbekannten Opfer und deckten ihren Kollegen Günter Schmidt. Dazu dachten sie sich einen Tathergang aus, der den zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Fakten aufs Gröbste widerspricht und unterstellten mir, ICH hätte diese Geschichte so „gestanden“.
Ist es das, was man sich unter einem „Geständnis“ vorstellt?! Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen ist dieses Protokoll – die verantwortliche Beschuldigtenvernehmung - mit Ausnahme von Groß - wie bereits gesagt – noch nicht einmal unterschrieben!

Zum Mordvorwurf im Fall „L. Vacca“
Zum Mord an L. Vacca haben sich Kripo und Staatsanwaltshaft keine Mühe mehr gegeben (im Gegensatz zum Fall „F. Appel“), den Tathergang fantasievoll auszuschmücken.
Mit wird unterstellt, ich hätte L. Vacca mitten in der Nacht, draußen in der freien Natur, auf einem abgelegenen Feld positioniert und hätte mich dann entfernt um mich nach einem Gegenstand umzusehen, mit dem ich sie dann ermorden könnte. Nachdem ich nach unbestimmter Zeit mit einem Stein zurückgekommen sein soll, soll L. Vacca noch immer unbewegt in die Nacht starrend dagestanden haben, ohne nachzufragen wo ich gewesen wäre und ohne sich nach mir umzusehen (starr wie eine Salzsäule) und so wäre ich wohl an sie herangetreten und hätte sie erschlagen.
Eine reale Schilderung des Geschehens die sich an die Wirklichkeit des Lebens hält, ist hier nicht mehr notwendig. Nachdem ich bereits im Fall „F. Appel“ schuldig gemacht wurde, war eine Beschreibung der Tat zum Fall „L. Vacca“ nur noch eine eis-kalt berechnete Formsache.
Grund:
Zum Vorwurf des Mordes verlangt die Gesetzgebung als Mordmerkmal ein Tatmotiv. Da aber keines der sonst üblichen, lebensnahen Motive vorgebracht werden konnte, machte man mir im Fall „F. Appel“ „nur“ einen Totschlag zum Vorwurf. Ein Totschlag kann auch ohne Mordabsicht geschehen und benötigt daher kein Tatmotiv. In der Folge erklärt man dann diesen Totschlag zur Vertuschung der Tat als Motiv für den Mord an L. Vacca.
Derart juristische Intrigen waren mir damals im Jahr 1995 zur Beschuldigtenvernehmung absolut unbekannt. Stellt man sich so eine „Geständnis“ vor?

Die Drogenkommission
Als F. Appel tot aufgefunden wurde, gab der Pressesprecher der Kripo Bamberg gleich zu Beginn der Ermittlungen mit der allerersten Zeitungsmeldung bekannt die Kripo gehe davon aus, dass es sich um eine Tat im Drogenmilieu handelt und so werde aufgrund der besseren Kenntnisse der Bamberger Drogenszene die Drogen-kommission ermitteln. Rückblickend betrachtet war man wohl eher der Meinung, die Drogenkommission ist besser geeignet um den ganzen Vorfall zu vertuschen.
Protokoll-Formulare aus den Ermittlungsakten belegen ungeschönt wie bedeutende Zeugen einfach abgewimmelt wurden. Hochbrisanten Angaben von wichtigen Zeugen (auch von Familienangehörigen der Opfer!) wurde überhaupt nicht oder nur mit ablehnender Haltung nachgegangen.
Z.B. erzählte die Vermieterin eines Zeugen (der eigentlich ein hochgradig Verdächtiger ist!), dass sie der Kripo die Wohnungstür aufgesperrt hat. Es hat sich gezeigt, dass die Wohnung offensichtlich ein Treffpunkt für Junkies war. Zu allerlei Drogen-utensilien stolperte die Kripo sogar über Spritzen. Drogenfunde wurden also bewusst ignoriert (aktenkundig!). Während der Beschuldigtenvernehmung wurde mir trotzdem unterstellt, ich würde als Schutzbehauptung Drogengeschichten erfinden und letzt-endlich habe ich dann sogar selbst geglaubt, den ein- oder anderen Joint der beiden Opfer überbewertet zu haben
In meiner Zeugenaussage habe ich vor der Beschuldigtenvernehmung noch erklärt, dass das gesamte Tatgeschehen mit Drogen und viel Geld im Zusammenhang steht. Tatsächlich hat die Kripo am Auffindeort der Leiche des F. Appel (lt. Ermittlungsakte) eine größere Menge Geld in Scheinen gefunden! Wie viel gemeint ist, wurde nicht angegeben. 100 Euro sind  keine große Menge Geld, 1000 Euro sind im Drogenhandel auch nicht viel. Vielleicht 100.000 Euro? Das Geld nahm Galster an sich („in seinen Schreibtisch“!). In das Spuren-/Asservatenverzeichnis ist es nicht aufgenommen.
Schon zu meiner Zeugenaussage wurde ich von der Kripo für meine Angaben zur Drogenkriminalität der beiden Opfer feindselig angezweifelt. Meine Täterbeschreibung zu Günter Schmidt hat man mir so oft in aggressiven Schuldzuweisungen zum Vorwurf gemacht, bis ich es selbst bedauert habe eine Täterbeschreibung abgegeben zu haben. Als bei der Vernehmung das Interesse an seiner Tatbeteiligung nach-ließ (und schließlich ganz verschwand) erschien es mir wie eine Erleichterung. Tat-sächlich wurde er aber mit diesem Trick aus dem Tatgeschehen komplett heraus-gelöscht – als hätte er nie existiert.
Die Drogenkommission hat es auf Äußerste vermieden, ehrlich zu  ermitteln und Licht ins Tatgeschehen zu bringen. Stattdessen hat man sogar mit Beweismittel-vernichtung und Aktenunterdrückung Kahlschlag betrieben und verbrannte Erde hinterlassen.

Konspirative Machenschaften
Einfach nur ein Paar kriminelle Polizisten, die die Seiten wechseln und dann im Drogenmilieu mitverdienen, gibt es nur im Film. Um gemeinsam Straftaten zu begehen, braucht es auch die Unterstützung durch z.B. die Staatsanwaltschaft. Tatsächlich hat in meinem Fall der Leitende Oberstaatsanwalt Müller-Daams seinen Beitrag geleistet.
Noch während des laufenden Verfahrens  - mit offenem Ausgang -  ordnete er die Vernichtung von Beweisgegenständen an. Schon auf die Vernichtung von Beweisen stehen bis zu fünf Jahren Haft! Auch Zeugenaussagen von höchster Wichtigkeit  und Protokolle sind aus den Ermittlungsakten verschwunden.
So liegt z.B. zur Leichenobduktion nur ein „Vorläufiges Ergebnis“ vor. In den Ermittlungsakten (Bl. 035) heißt es:
„Nach der Obduktion ergeht der  mündliche Auftrag des anwesenden Leitenden Oberstaatsanwalts, daß nach Abschluß der erforderlichen Untersuchungen ein abschließendes schriftliches Gutachten zu erstatten ist, wobei darum gebeten wird, die Ergebnisse der Untersuchungen unaufgefordert den Ermittlungsbehörden und dem Landgerichtsarzt schriftlich mitzuteilen.“
Dieses „abschließende Obduktionsgutachten“ stand mit Sicherheit in krassem Widerspruch zum Tatvorwurf, wonach ich F. Appel am 20.08.1995 erschlagen haben soll.
Dem echten Todeszeitpunkt zufolge, aber auch bei genauer Betrachtung des Verletzungsbildes, hätte ich nicht mehr beschuldigt und verurteilt werden können. Daher musste dieses abschließende Gutachten verschwinden. Es fehlt in den Ermittlungsakten. Man hat es sogar vermieden, in der Hauptverhandlung den verantwortlichen Obduzenten, Herrn Prof. Schulz,  als sachverständigen Zeugen zu diesen abschließenden Fragen zu hören. Statt dessen begnügte man sich mit den Aussagen des Landgerichtsarzt Dr.Honus. Aber auch ER wusste sehr genau, dass die Tatvorwürfe nach der Anklageversion des Herrn Müller-Daams noch nicht einmal im Ansatz mit den wirklichen Obduktionsbefunden übereinstimmen können. Trotzdem hat Dr.Honus in der Verhandlung dazu geschwiegen.

Der Mündlichkeitsgrundsatz
Kein noch so zurecht-manipuliertes „Etwas“, das man dann als „Geständnis“ bezeichnen möchte, hat für die Anklage irgendwelchen Nutzen, denn am Schluss steht noch immer der "Mündlichkeitsgrundsatz“.
Dieser besagt, dass das Gericht über den Prozessgegenstand aufgrund der Verhandlung, d.h. NUR! aufgrund des mündlich vorgetragenen und Erörterten entscheiden darf (§§ 261, 264 StPO). Die gesamte Beweisaufnahme hat also in mündlicher Verhandlung bei gleichzeitiger Anwesenheit des Angeklagten, der Richter, der Staatsanwaltschaft, eines Urkundsbeamten und eines Verteidigers zu geschehen (§ 226 StPO).
Rechtshistorisch liegt dem Mündlichkeitsgrundsatz der Gedanke zugrunde, dass alles zur Sprache gebracht werden muss, um einerseits eine sachgerechte Verteidigung zu ermöglichen und andererseits, damit vom erkennen-den Gericht auch ein URTEIL erwartet werden kann - und gerade KEIN „Vor“-Urteil in dem Sinne, dass man sich nur auf eine Sammlung, Sichtung, Auswahl und „Vor“-Bewertung (Anklageschrift) durch dritte Personen beruft.
Zentrale Norm des Mündlichkeitsgrundsatzes ist § 249 Abs. 1StPO, wonach Urkunden und andere als Beweismittel dienende Schriftstücke in der Hauptverhandlung vollständig (!) zu verlesen sind. Der Beschuldigte muss – auch wenn er bereits im Ermittlungsverfahren ausgesagt hat (sogar dann, wenn er die Abschrift der Beschuldigtenvernehmung unterschrieben hätte!) seine Aussage in der Hauptverhandlung mündlich formulieren.
Obwohl die Prozessökonomie eher dafür spricht einen Anwalt aus Bamberg zu beauftragen, hat mir das Gericht als Pflichtverteidiger den Anwalt Carsten Schieseck aus dem ca. 50 km entfernten Bayreuth zugewiesen. Inzwischen ist mir bekannt, wenn man eine ehrliche Verteidigung eines Angeklagten verhindern will, holt man als Verurteilungs-Erfüllungshelfer“ Carsten Schieseck aus Bayreuth.
Wie schon in meinem Text „Mandantenverrat“ ausführlich beschrieben, hat Schieseck alles dafür getan, um meine Verurteilung sicherzustellen. So er-klärte ich dann in der Verhandlung „ich bin mir meiner Schuld bewusst“, was im Grunde NICHTS bedeutet. Doch damit wird vom Gericht unter dem Vorsitz von Konrad Dengler rechtlich-formal ALLES, was mir als „Geständnis“ angelastet wird (jede Sauerei) zum belastbaren „Geständnis“. Niederträchtiger kann Juristenpfusch kaum noch sein!

Die Leichtigkeit eines Freispruchs
Tatsächlich wäre es meiner Überzeugung nach so unfassbar leicht gewesen, einen Freispruch zu erreichen! Die Anklageschrift (und in der Folge auch das Urteil) beruft sich beinahe ausschließlich auf diese manipulierte Beschuldigtenvernehmung. Da sie von mir nicht unterschrieben ist, ist sie im Grunde nicht mehr wert als eine Rolle Klo-Papier. Zur Verteidigung hätte es genügt, die Zustimmung zur Verwertung dieses Papieres zu verweigern. Somit hätte nichts mehr gegen mich vorgelegen, da alle vorliegenden Fakten aus den Ermittlungen GEGEN meine Schuld sprechen.
Ich bin jetzt gezwungen, dieses mir angelastete „Geständnis“ zu widerrufen. Diesen Widerruf nicht anzuerkennen würde bedeuten, das geschehene Unrecht aufrecht zu erhalten, den Mord an einem unbekannten Opfer weiterhin zu vertuschen, die wahren Mörder davon kommen - und bandenmäßig organisierte Kriminalität innerhalb der Rechtsinstitutionen weiterhin gewähren zu lassen.

Mai 2017
Matthias


5 Kommentare:

  1. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute, ich bin fest von Ihrer Unschuld überzeugt. Ich hoffe das die Verantwortlichen für das an ihnen begangene Unrecht zur Verantwortung gezogen werden.

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  2. Da bin ich mal gespannt wie die "Sache" sich weiter entwickelt.

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  3. ich war mit Matthias gleiche knast ,er sitzt heute noch in Bayreuth JVA,er ist eine nette hilfs bereiter gute mann,jeder im knast ist nicht schuldig der in JVA sitzt leider,Knast verdient sehr viel geld und Richter verdienen mit, 2022 hat JVA Bayreuth 65Millionen €uro verdint von sklauenarbeibeten im Knast das wird nie erzählt,es gibt beanten sie schmuggeln alles rein ven du sie befridigst,es gibt beamtinnen die sex mit gefangene machen und beanten,ich habe alles gesehen,da für gibt es eine Smartphone und zelle wird nicht dursucht hast dan vorteile in JVA Bayreuth,masche beamten wurden sogar angezeigt trotzdem arbeiten sie dort was nicht normal ist,der Artz von Bayreut ( Dieter Tita ) ist eine vergewaltiger ,er hat viele mensche beteubt und vergewaltigt sogar kinder,des wegen verlor er seine stelle in der krankenhaus und Arbeitet in der JVA Bayreuth und er Wohnt auch im Knast kosten des Steuerzahlers ,Viele Wärter sind selber kriminelle straftäter, beispiel von Beamte Andreas Fischer seine frau wurde umgebracht von eine ex JVA gefangene, Weil der Beamte Andreas Fischer den Gefangenen damals sexuelmissbraucht hat,Der Vergewaltiger Andreas Fischer arbeitet heute noch xx.xx.2022 JVA Bayreuth,sie müssen gesäubert werde solcher abschaum,Die Beamtin Anette Schneider ( bekannt als Sex Monster) zwingt und erpresst gefabgenen sexuelle sachen zu machen mit ihr,sie eine weiblicher Pedofile vergewaltigerin, sogar sie arbeitet heute noch in JVA Bayreuth,wer nicht mit spielt im Knast wir beseitigt da für sorgt der Artz Dieter Tita, Das JVA Bayreuth solte geschlossen werden oder alle Beamten getauscht werden, wie gesagt die echten straftäter sind eure lieber Wärter nachbarn/in,nimmt euch in acht von den Monstern, ach sogar Serien killer vurde anlassen nach 20Jahren warum sie Bei Mattias Fray nicht entlassen nach 28jahren ist mir auch eine grosse rätsel,ich hoffe er kommt bald frei und kann rest seine leben geniessen was noch übrig ist.🙏

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    1. Die Werterin Heisst Anette Schmid und nicht Anette Schneider ( sexmonter Pedofil) in JVA Arbeited

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  4. Das ist doch eine Sozialarbeiterin und keine Beamtin?!?!

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