Zum Antrag auf Wiederaufnahme des
Verfahrens
des Herrn RA Dr. M.
Magold, Ostendstraße 196,
90482 Nürnberg
Obwohl ich zu meiner
Angelegenheit schon tausende Seiten zur Erklärung aufgeschrieben habe, muss ich
immer wieder feststellen, dass ich viele As-pekte noch nicht ausreichend
thematisiert habe. Ein wesentlicher Punkt ist das, was man mir als „Geständnis“
anlastet.
Die juristische
Architektur des Antrages macht nun aus formalen Gründen einen Geständniswiderruf notwendig. Darin liegt jedoch die Gefahr,
dass die gesamte Beweiskraft - und wenn sie noch so klar belegt, dass ich nicht
der Täter sein kann - in der Banalität des Vorwurfes „ein Geständnis abge-legt
zu haben“ verloren geht.
Verantwortliche Beschuldigtenvernehmung
Dieses sogenannte
„Geständnis“ geht auf die Beschuldigtenvernehmung zurück, die am Tag meiner
Festnahme - die ganze Nacht durch - bis zum Tagesanbruch des nächsten Tages
geführt wurde.
Im Gegensatz zu
anderen Vernehmungen die direkt „Wort für Wort“ zu Protokoll gegeben werden (z.B. auch Zeugenaussagen), hat die Kripo
zu dieser Beschuldigtenvernehmung ein Band mitlaufen lassen, welches im
Nachhinein von einer Sekretärin abgetippt und zu Papier gebracht wurde. Erst
durch die Unterschrift der vernehmenden Kripobeamten, sowie die der Sekretärin
und natürlich auch durch meine Unterschrift, wird aus diesem zuvor wertlosen
Stück Papier (formaljuristisch) ein
verwertbares Geständ-nis.
Die Unterschrift
Es ist doch nur
selbstverständlich, dass eine Vernehmungsniederschrift zur Kontrolle nochmal
durchgelesen und dann unterschrieben wird - und zwar von ALLEN Beteiligten!
Vom Beschuldigten
(also von mir!), genauso wie von den vernehmenden Kripobeamten - und auch die
Sekretärin bekundet mit ihrer Unterschrift ihre Verantwortung für die Niederschrift.
Andernfalls könnten verantwortliche Kripobeamte eine gefälschte Vernehmung
aufschreiben und dem Beschul-digten jegliche Aussagen unterstellen, die später
zu einer Verurteilung führen.
Tatsächlich wurde
mir die Niederschrift der Beschuldigtenvernehmung NIE! zur Kontrolle vorgelegt
und ich konnte sie auch nie unterschreiben. Auch die Sekretärin hat ihre
Unterschrift offensichtlich verweigert. Lediglich der Kripobeamte Groß unterzeichnete (als einziger) die Vernehmungsnieder-schrift
mit seinem Namen. Er übernimmt damit nicht nur formal die Verant-wortung. Auch
inhaltlich gehen viele Informationen „nicht auf mich“!, son-dern auf Groß zurück.
Unvollständig
Gleich auf den ersten Blick fällt auf, dass die Niederschrift mit „Fortsetzung der Beschuldigtenvernehmung“ betitelt ist.
Das Dokument ist also unvoll-ständig und es lässt sich nicht mehr
rekonstruieren wie viel fehlt oder ob schon bedeutende Aussagen gefallen sind.
Zum Anfang und zum Ende der Vernehmung sowie zu den jeweiligen Bandwechseln
werden Zeitangaben gemacht. Diese Angaben sind widersprüchlich und sie
bestätigen, dass es sich beim Titel keineswegs nur um einen Leichtsinnsfehler
handelt, der sich aus Versehen eingeschlichen haben könnte!
Im Übrigen wird auch
erklärt: „Wir lassen das Tonband nach wie vor weiterlaufen“ Es fehlt aber nicht
nur das, was der „Fortsetzung der Beschuldig-tenvernehmung“ vorangegangen ist.
Beim Lesen der Niederschrift stößt man immer wieder auf radikale Brüche, so als
hätte man aus einem Buch mehrere Seiten herausgerissen. Zu dem beziehen sich
die Kripobeamten bei der Vernehmung mehrmals auf „schonmal“ oder „gerade erst“ Gesagtes, was aber in der Niederschrift
nirgendwo zu finden ist.
„Punkt-Punkt-Punkt-Sätze“
Es wurden aber nicht
nur wichtige Sätze und Aussagen gelöscht. Auch vorhandene Sätze wurden bis zur
Unkenntlichkeit in ihrer Substanz mit Punkt-Punkt-Punkt-Auslassungszeichen (…)
gekürzt.
Ich persönlich
beende einen Satz mit „…“ um zu
kennzeichnen, dass sich z.B. eine Aufzählung noch länger fortführen lassen
würde.
Literarisch
akzeptiere ich „...“ auch als
Kennzeichen, um momentanes Schweigen in einem Satz anzuzeigen, z.B. wenn ein
zweiter Satz als „ins Wort fallen“ mit eingefügt werden soll.
Drei Auslassungspunkte zeigen lt. Regel an, dass in einem
Wort, in einem Satz Teile ausgelassen worden sind oder sogar ganzer Text!
Man könnte annehmen,
dass die Bandaufnahme zum Teil unverständlich ist und dies mit „…“ ersetzt wurde. Dem steht jedoch
entgegen, dass Unverständliches auch tat-sächlich in Klammern mit dem Hinweis
„(unverständlich)“ oder „(nicht verständlich)“ gekennzeichnet ist. Im Übrigen
wurde auch ausdrücklich die Anmerkung „(flüstert)“ gemacht, woraus sich schließen
lässt, dass die Bandaufnahme sehr gut funktioniert hat.
Alles in allem mag
meine Bewertung dieser „…“ in der
Niederschrift der Beschuldigtenvernehmung zunächst etwas kleinlich wirken. Aber
wenn in einem 100-Seiten-Protokoll 427
Sätze (!) mit Auslassungs-punkten markiert werden, zum Teil schon am
Satzanfang, zum Teil auch mehrmals innerhalb eines Satzes und 290 Sätze ganz einfach mit … enden, dann ist das Protokoll als Fundament für eine Anklage und
eine Verurteilung untauglich. Selbst zu Aussagen von allerhöchster Brisanz hält
man es nicht für nötig mal nachzufragen, was denn da gesprochen wurde und
notiert stattdessen nur „(murmelt etwas Unverständliches)“.
Die
Beschuldigtenvernehmung (das „Geständnis“?!) ist also nicht nur unvollständig. Sie ist
durch „…“-Sätze verstümmelt und nur
noch in Fragmenten vorhanden.
Wer würde sowas unterschreiben?
Der Sinn, eine
Vernehmung zunächst auf Band aufzunehmen und erst dann schrift-lich zu
protokollieren ist es, die Aussage so genau wie möglich festzuhalten.
Üblicherweise werden sogar Dialekte, Mimik und Gestik des Beschuldigten, sowie das kleinste Räuspern des
Beschuldigten vermerkt.
Danach die sog.
“Spreu vom Weizen zu trennen ist allerdings nicht die Aufgabe eines
Kripobeamten, oder der Sekretärin, sondern des Gerichts. Be-
reits aus dieser
Grundmaxime, die jeder Polizist von der Pieke an beherrscht, lässt sich nur ein
absichtliches Vertuschungsmanöver annehmen.
Angedichtet und umgeschriebener
Dialekt
Die meisten Menschen
tun sich schwer damit, sich selbst auf Bandaufnahmen zu hören oder ihre eigene
Redensart zu lesen. Offenbar war auch dem Kripobeamten Groß sein eigener
Dialekt unangenehm. Zur Beschuldigtenvernehmung sprach er mit mir in einem
besonders niveaulosen Dorfdeppen-Dialekt und zwar nicht nur in der Sprache.
Sondern auch im Gebrauch besonders primitiver Worte und Aussagen.
In der
Vernehmungsniederschrift werden nun die Kripobeamten Dippold und Groß in mäßigem Hochdeutsch wiedergegeben. Hingegen dichtet man MIR einen besonders „geistig minderbemittelten“
Dialekt an, so als wäre ich kaum fähig, mich verständlich zu artikulieren. Mir
werden sogar Begriffe unterstellt (z.B. „geplöscht“), die in meinem
Sprachgebrauch noch nicht mal existieren! Das Wort „Muttersprache“ bringt
bereits zum Ausdruck, dass die kulturelle Sprachprägung durch Eltern gegeben
wird. Auch meine Eltern sprechen diesen Gossendialekt nicht.
Der Vogel wird
jedoch Blatt 417 der Ermittlungsakte mit einer angeblichen Äußerung
abgeschossen! Mir wird einfach die Aussage: „Ja, do wor er so vreckt halt“
unter-stellt! Es ist in dieser Aussage von der Leiche F. Appels die Rede. Ich
würde es mir nie erlauben mit derart schändlichen Begriffen so geringschätzig
über einen verstor-benen Menschen zu sprechen! Jeder der mich kennt, weiß das.
Solche Satzschöpfungen haben vermutlich den Zweck, mich als niederträchtigen
und abgestumpften Mörder darzustellen.
Es geht mir nicht
darum meine fränkische Herkunft zu verleugnen und ein umgeschriebener Dialekt
wirkt zunächst vielleicht bedeutungslos. Für ein nicht unterschriebenes „Geständnis“ wiegt eine solche Manipulation jedoch
sehr schwer! Schließlich wurden mir in der Niederschrift nicht nur ein falscher
Dialekt und fremde Worte angedichtet, es wurden ganze Absätze mit hinzugefügt, die NIE! gesprochen wurden.
Nahtlos vom „Zeugen“ zum
Beschuldigten gemacht
Bereits als mich die
Kripo zuhause geholt und festgenommen hat, wurde ich nach dem Schlüsselbund
gefragt, den Günther Schmidt in der Nacht des Mordes am „unbekannten Opfer“ bei mir im Auto
zurückgelassen hat. Nur so lässt sich auch erklären, wie die Kripo überhaupt
auf -mich- gekommen ist.
Als „Zeuge“ habe ich zunächst versucht mich aus dem
ganzen Tatgeschehen so gut wie möglich raus zu halten und gab vor, angeblich von nichts zu wissen. Dies ist
mir aber nicht sehr gut gelungen und ich habe mich wirklich blöd angestellt –
zumal mich die Kripobeamten (aus damals unerklärlich Quellen) immer wieder mit
Wissen zum Mord am „unbekannten Opfer“ (Täterwissen der Kripo) in Bedrängnis
gebracht haben.
Heute ist mir
natürlich klar, dass die Kripo, genauso wie der Staatsanwalt Müller-Daams vom
allerersten Augenblick an über das Tatgeschehen durch Günther Schmidt
informiert wurden (er wollte seinen Schlüsselbund wieder zurück haben!!!).
Damals kannte ich
aber seinen Namen noch nicht – und so konnte ich nichts anderes tun, als sein
Profil in einer Täterbeschreibung zu Protokoll zu geben. Günter Schmidt war
BKA-Beamter und so wussten Dippold und Groß natürlich sehr genau wen ich ihnen beschrieben habe. Trotzdem wurde
ich von ihnen als „Lügner“ beschimpft und man hat mir unterstellt, ich würde
mir diese Täterbeschreibung nur ausdenken.
Diese Beschreibung
habe ich etliche Male wiederholen müssen und auch die Nacht hindurch, wenn ich
in der Vernehmung Anschuldigungen widersprochen habe, wurde ich immer wieder
cholerisch angeschrien, „man müsse dann halt mit der Vernehmung wieder von
vorne anfangen“ und man hat von mir gefordert, diese Täterbeschreibung eben
nochmal abzugeben.
Dabei handelt es
sich nicht um ehrlich gemeintes Sammeln von Informationen. Dieses Vorgehen hat
einzig und allein den Zweck, Erschöpfung und Stress zu erzeugen.
Für das „Geständnis“ vernichtet
Als Verurteilter bin ich gesellschaftlich tot und habe jegliche Glaubwürdigkeit
verloren. Umso dringender stellt sich daher bei aller Skepsis die Frage: WARUM habe ich bis hin zur Selbstbezichtigung die Schuld für zwei Morde auf mich genommen
– wenn ich sie doch nicht begangen habe?!
Bereits im Jahr 2007 habe ich mit meinem Text „Der Verlust der inneren
Selbstbestimmung“ versucht, Licht in psychische Mechanismen zu bringen.
Da ich es mit der Beschuldigtenvernehmung selbst durchlebt habe, weiß
ich, dass in Wirklichkeit nicht der eine, große Zusammenbruch stattfindet. Vielmehr handelt es sich um mehrere kleine
Realitätsbrüche, die sich so nach und nach schleichend zum großen Ganzen
summieren.
Inzwischen ist mir bekannt, dass die Bayerische Polizei nach US-amerika-nischem
Vorbild speziell in der „psychischen Vernichtung“ geschult wird.
Schon am Nachmittag, mit Beginn der „Zeugen“-Vernehmung, habe ich
ununterbrochen (als Zeuge!) Angaben gemacht und Rede und Antwort stehen müssen. Während sich die Kripobeamten
immer wieder abgewechselt haben, habe ich pausenlos bis tief in die Nacht
immerzu meine Aussagen wiederholen müssen.
So kam zum Dehydrieren durch das immerwährende Sprechen auch die
vollkommen natürlich körperliche Erschöpfung mit hinzu.
Zu einem nicht mehr genau feststellbarem Zeitpunkt in der Nacht, ging
die „Zeugen“-Vernehmung unmerklich in die Beschuldigtenvernehmung über. In
dieser Phase ist die Erschöpfung schon viel zu weit vorangeschritten, um den
Moment zu erkennen, wenn es unbedingt nötig ist, einen Anwalt als Zeugen der
Vernehmung hinzu zu holen.
Wer aber glaubt, durch „nichts- mehr- sagen“ aus der Sache rauszukommen,
der irrt! Wer nicht mehr spricht, der gibt damit also bereits die verbale
Verteidigung auf. Der Realitätsbruch kann sich weiter vertiefen.
Auch mir ging durch diese Prozedur Stück für Stück der klare Gedanke verloren
und das Gehirn hat nicht mehr richtig gearbeitet. So habe ich es dann stoisch
und ohne den geringsten Zweifel hingenommen, als man mir in der Vernehmung
(ohne ersichtlichen Grund!) mitteilte, dass es überhaupt nicht mehr um die
Frage ging ob ich schuldig oder unschuldig wäre, sondern nur noch um das Ausmaß meiner
Schuld.
Tatgeschehen contra
„Geständnis“
Das Gehirn ist auch nur ein Organ, das nach vielen Stunden
Dauerleistung (genau wie Muskeln) schwächer wird und letztendlich vollständig
Kraft verliert. Da ich kein Übermensch bin, war mir die Denkleistung
abhanden gekommen um die
Behauptung, ich wäre Beschuldigter, noch in Frage stellen zu können. Das
„Nein-Sagen“ habe ich zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon lange aufgegeben. Im
Übrigen hat auch die äußere Situation zur Behauptung gestimmt. Ich habe mich
bis tief in die Nacht so oft anschreien und als Lügner beschimpfen lassen
müssen, alles hat dafür gesprochen, dass man mich für schuldig hielt.
Um mir aber entgegenzukommen, sprachen Dippold und Groß zunächst davon,
dass ich mich angeblich mit F. Appel nur hätte prügeln wollen und er dann -
sozusagen aus Versehen - verstorben sein soll. Groß spielte diese Version in
seinem primitiven Gossendialekt (lt. Protokoll) mit dem Wort „gepatscht“
herunter.
Man ist mir sogar noch weiter entgegengekommen und deutete den Tathergang
in Richtung Notwehr um! Demnach sollte F. Appel mit einem nicht genauer interpretierbaren Gegenstand auf mich eingeschlagen haben. Im
weiteren Verlauf der Beschuldigtenvernehmung wurde aus dem Gegenstand ein
Werkzeug (Hammer) mit dem dann nicht mehr F. Appel auf mich, sondern ich auf ihn – eingeprügelt haben soll.
Groß modifizierte den Hammer (in Frageform) in ein „Maurerbeil“ um –
und wechselte schließlich zu „Beil“.
Im weiteren Verlauf der Vernehmung besteht er immer wieder darauf, dass es sich
um ein „Beil“ handelt. Woher hat er dieses Wissen?
Nochmal zur Verdeutlichung
- Ich soll (lt.
Klageschrift und Urteil) F. Appel bereits am 20.08.1995 mit ei
nem Beil ermordet haben.
- Der Zeuge „B.“ hat
am 21.08.1995 ein Beil gefunden, welches man als
Tatwaffe ausgemacht haben will.
- Der Leitende
Oberstaatsanwalt Müller-Daams (höchstpersönlich!) doku-
mentiert in den Ermittlungsakten, dass F.
Appel zuletzt am 23.08.1995 (!)
lebend gesehen wurde.
- Nach der
Sterbefallanzeige der Kripo (Erm.-Akte Bl. 007) wurde F. Appel
am 26.08.1995 tot aufgefunden. Beim Auffinden der Leiche
hat der Land
gerichtsarzt (ebenfalls höchstpersönlich!)
festgestellt, dass die Totenstarre
in den Kniegelenken noch vorhanden war!
- Ein Opfer, dem mit
einem Beil (plötzlich und unerwartet) der Schädel ein
geschlagen wird, setzt sich nicht mehr durch
Prügel zur Wehr, noch kann
es auch nur mehr weglaufen. Vielmehr fällt
ein Mensch unter solchen Be-
dingungen wehrlos zu Boden. Dieser Tatablauf
war eine Idee von Dippold
und von Groß, um mir vorzutäuschen, dass es
sich nicht um Mord, son-
dern lediglich um einen Unfall handelt, der
halt in einer Prügelei gesche-
hen sein soll, die eben aus dem Ruder
gelaufen wäre.
Als ich am
28.08.1995 daheim geholt und festgenommen wurde, lagen die
Ermittlungsergebnisse bereits vor.Trotzdem unterstellte mir die Kripo (und
später auch der LOStA Müller-Daams) der Täter des Mordes an F. Appel zu sein
und konstruierte dazu wider besseren Wissens eine Geschichte, die mit KEINEM! der schon vorliegenden Ermittlungsergebnisse
zusammenpasst (Todeszeitpunkt, Todesursache, Verletzungsbild, Zeugenaussagen usw). Selbst wenn ich
derjenige gewesen wäre, der sich diesen gefälschten Tathergang ausgedacht und aus freien Stücken zu Protokoll gegeben
hätte, hätte man mir augenblicklich unterstellen müssen, dass diese Geschichte
nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt und komplett gelogen ist.
Die Kripobeamten Dippold und Groß vertuschten damit einen Mord (den vom
20.08.1995) an einem mir unbekannten Opfer und deckten ihren Kollegen Günter
Schmidt. Dazu dachten sie sich einen Tathergang aus, der den zu diesem
Zeitpunkt bereits vorliegenden Fakten aufs Gröbste widerspricht und
unterstellten mir, ICH hätte diese Geschichte so „gestanden“.
Ist es das, was man sich unter einem „Geständnis“
vorstellt?! Um dem Ganzen
die Krone aufzusetzen ist dieses Protokoll – die verantwortliche
Beschuldigtenvernehmung - mit Ausnahme von Groß - wie bereits gesagt – noch nicht einmal unterschrieben!
Zum Mordvorwurf im Fall „L. Vacca“
Zum Mord an L. Vacca haben sich Kripo und Staatsanwaltshaft keine Mühe
mehr gegeben (im Gegensatz zum Fall „F. Appel“), den Tathergang fantasievoll
auszuschmücken.
Mit wird unterstellt, ich hätte L. Vacca mitten in der Nacht, draußen
in der freien Natur, auf einem abgelegenen Feld positioniert und hätte mich
dann entfernt um mich nach einem Gegenstand umzusehen, mit dem ich sie dann
ermorden könnte. Nachdem ich nach unbestimmter Zeit mit einem Stein
zurückgekommen sein soll, soll L. Vacca noch immer unbewegt in die Nacht
starrend dagestanden haben, ohne nachzufragen wo ich gewesen wäre und ohne sich
nach mir umzusehen (starr wie eine Salzsäule) und so wäre ich wohl an sie
herangetreten und hätte sie erschlagen.
Eine reale Schilderung des Geschehens die sich an die Wirklichkeit des
Lebens hält, ist hier nicht mehr notwendig. Nachdem ich bereits im Fall „F.
Appel“ schuldig gemacht wurde, war eine Beschreibung der Tat zum Fall „L.
Vacca“ nur noch eine eis-kalt berechnete Formsache.
Grund:
Zum Vorwurf des Mordes verlangt die Gesetzgebung als Mordmerkmal ein
Tatmotiv. Da aber keines der sonst üblichen, lebensnahen Motive vorgebracht
werden konnte, machte man mir im Fall „F. Appel“ „nur“ einen Totschlag zum
Vorwurf. Ein Totschlag kann auch ohne Mordabsicht geschehen und benötigt daher
kein Tatmotiv. In der Folge erklärt man dann diesen Totschlag zur Vertuschung
der Tat als Motiv für den Mord an L. Vacca.
Derart juristische
Intrigen waren mir damals im Jahr 1995 zur Beschuldigtenvernehmung absolut
unbekannt. Stellt man sich so eine „Geständnis“ vor?
Die Drogenkommission
Als F. Appel tot aufgefunden wurde, gab der Pressesprecher der Kripo
Bamberg gleich zu Beginn der Ermittlungen mit der allerersten Zeitungsmeldung
bekannt die Kripo gehe davon aus, dass es sich um eine Tat im Drogenmilieu
handelt und so werde aufgrund der besseren Kenntnisse der Bamberger Drogenszene
die Drogen-kommission ermitteln. Rückblickend betrachtet war man wohl eher der
Meinung, die Drogenkommission ist besser geeignet um den ganzen Vorfall zu
vertuschen.
Protokoll-Formulare aus den Ermittlungsakten belegen ungeschönt wie bedeutende
Zeugen einfach abgewimmelt wurden. Hochbrisanten Angaben von wichtigen Zeugen
(auch von Familienangehörigen der Opfer!) wurde überhaupt nicht oder nur mit
ablehnender Haltung nachgegangen.
Z.B. erzählte die
Vermieterin eines Zeugen (der eigentlich ein hochgradig Verdächtiger ist!), dass sie der Kripo
die Wohnungstür aufgesperrt hat. Es hat sich gezeigt, dass die Wohnung
offensichtlich ein Treffpunkt für Junkies war. Zu allerlei Drogen-utensilien
stolperte die Kripo sogar über Spritzen. Drogenfunde wurden also bewusst ignoriert
(aktenkundig!). Während der Beschuldigtenvernehmung wurde mir trotzdem unterstellt,
ich würde als Schutzbehauptung Drogengeschichten erfinden und letzt-endlich
habe ich dann sogar selbst geglaubt, den ein- oder anderen Joint der beiden
Opfer überbewertet zu haben
In meiner Zeugenaussage habe ich vor der Beschuldigtenvernehmung noch
erklärt, dass das gesamte Tatgeschehen mit Drogen und viel Geld im Zusammenhang
steht. Tatsächlich hat die Kripo am Auffindeort der Leiche des F. Appel (lt.
Ermittlungsakte) eine größere Menge Geld in Scheinen gefunden! Wie viel gemeint
ist, wurde nicht angegeben. 100 Euro sind
keine große Menge Geld, 1000 Euro sind im Drogenhandel auch nicht viel.
Vielleicht 100.000 Euro? Das Geld nahm Galster an sich („in seinen
Schreibtisch“!). In das Spuren-/Asservatenverzeichnis ist es nicht aufgenommen.
Schon zu meiner Zeugenaussage wurde ich von der Kripo für meine Angaben
zur Drogenkriminalität der beiden Opfer feindselig angezweifelt. Meine Täterbeschreibung zu Günter
Schmidt hat man mir so oft in aggressiven Schuldzuweisungen zum Vorwurf
gemacht, bis ich es selbst bedauert habe eine Täterbeschreibung abgegeben zu
haben. Als bei der Vernehmung das Interesse an seiner Tatbeteiligung nach-ließ
(und schließlich ganz verschwand) erschien es mir wie eine Erleichterung. Tat-sächlich
wurde er aber mit diesem Trick aus dem Tatgeschehen komplett heraus-gelöscht –
als hätte er nie existiert.
Die Drogenkommission hat es auf Äußerste vermieden, ehrlich zu ermitteln und Licht ins Tatgeschehen zu
bringen. Stattdessen hat man sogar
mit Beweismittel-vernichtung und Aktenunterdrückung Kahlschlag betrieben und
verbrannte Erde hinterlassen.
Konspirative Machenschaften
Einfach nur ein Paar kriminelle Polizisten, die die Seiten wechseln und
dann im Drogenmilieu mitverdienen, gibt es nur im Film. Um gemeinsam Straftaten
zu begehen, braucht es auch die Unterstützung durch z.B. die
Staatsanwaltschaft. Tatsächlich hat in meinem Fall der Leitende Oberstaatsanwalt Müller-Daams seinen Beitrag geleistet.
Noch während des laufenden Verfahrens - mit offenem Ausgang - ordnete er die Vernichtung von
Beweisgegenständen an. Schon auf die Vernichtung von Beweisen stehen bis zu
fünf Jahren Haft! Auch Zeugenaussagen von höchster Wichtigkeit und Protokolle sind aus den Ermittlungsakten
verschwunden.
So liegt z.B. zur Leichenobduktion nur ein „Vorläufiges
Ergebnis“ vor. In den Ermittlungsakten (Bl. 035) heißt es:
„Nach der Obduktion ergeht der mündliche Auftrag des anwesenden Leitenden
Oberstaatsanwalts, daß nach Abschluß der erforderlichen Untersuchungen ein
abschließendes schriftliches Gutachten zu erstatten ist, wobei darum gebeten
wird, die Ergebnisse der Untersuchungen unaufgefordert den Ermittlungsbehörden
und dem Landgerichtsarzt schriftlich mitzuteilen.“
Dieses „abschließende Obduktionsgutachten“ stand mit
Sicherheit in krassem Widerspruch zum Tatvorwurf, wonach ich F. Appel am 20.08.1995
erschlagen haben soll.
Dem echten Todeszeitpunkt zufolge, aber auch bei genauer
Betrachtung des Verletzungsbildes, hätte ich nicht mehr beschuldigt und
verurteilt werden können. Daher musste dieses abschließende Gutachten
verschwinden. Es fehlt in den Ermittlungsakten. Man hat es sogar vermieden, in
der Hauptverhandlung den verantwortlichen Obduzenten, Herrn Prof. Schulz, als sachverständigen Zeugen zu diesen abschließenden
Fragen zu hören. Statt dessen begnügte man sich mit den Aussagen des
Landgerichtsarzt Dr.Honus. Aber auch ER wusste sehr genau, dass die Tatvorwürfe
nach der Anklageversion des Herrn Müller-Daams noch nicht einmal im Ansatz mit
den wirklichen Obduktionsbefunden übereinstimmen können. Trotzdem hat Dr.Honus
in der Verhandlung dazu geschwiegen.
Der Mündlichkeitsgrundsatz
Kein noch so zurecht-manipuliertes „Etwas“, das man dann als
„Geständnis“ bezeichnen möchte, hat für die Anklage irgendwelchen Nutzen, denn
am Schluss steht noch immer der "Mündlichkeitsgrundsatz“.
Dieser besagt, dass das Gericht über den Prozessgegenstand
aufgrund der Verhandlung, d.h. NUR! aufgrund des mündlich vorgetragenen
und Erörterten entscheiden darf (§§ 261, 264 StPO). Die gesamte Beweisaufnahme
hat also in mündlicher Verhandlung bei gleichzeitiger Anwesenheit des Angeklagten,
der Richter, der Staatsanwaltschaft, eines Urkundsbeamten und eines
Verteidigers zu geschehen (§ 226 StPO).
Rechtshistorisch liegt dem Mündlichkeitsgrundsatz der Gedanke zugrunde,
dass alles zur Sprache gebracht werden muss, um einerseits eine sachgerechte
Verteidigung zu ermöglichen und andererseits, damit vom erkennen-den Gericht
auch ein URTEIL erwartet werden kann - und gerade KEIN „Vor“-Urteil in dem
Sinne, dass man sich nur auf eine Sammlung, Sichtung, Auswahl und
„Vor“-Bewertung (Anklageschrift) durch dritte Personen beruft.
Zentrale Norm des Mündlichkeitsgrundsatzes ist § 249 Abs. 1StPO, wonach
Urkunden und andere als Beweismittel dienende Schriftstücke in der
Hauptverhandlung vollständig (!) zu verlesen sind. Der Beschuldigte muss – auch
wenn er bereits im Ermittlungsverfahren ausgesagt hat (sogar dann, wenn er die
Abschrift der Beschuldigtenvernehmung unterschrieben hätte!) seine Aussage in
der Hauptverhandlung mündlich formulieren.
Obwohl die Prozessökonomie eher dafür spricht einen Anwalt aus Bamberg
zu beauftragen, hat mir das Gericht als Pflichtverteidiger den Anwalt Carsten
Schieseck aus dem ca. 50 km entfernten Bayreuth zugewiesen. Inzwischen ist mir
bekannt, wenn man eine ehrliche Verteidigung eines Angeklagten verhindern will,
holt man als Verurteilungs-Erfüllungshelfer“ Carsten Schieseck aus Bayreuth.
Wie schon in meinem
Text „Mandantenverrat“ ausführlich beschrieben, hat Schieseck alles dafür
getan, um meine Verurteilung sicherzustellen. So er-klärte ich dann in der
Verhandlung „ich bin mir meiner Schuld bewusst“, was im Grunde NICHTS bedeutet.
Doch damit wird vom Gericht unter dem Vorsitz von Konrad Dengler rechtlich-formal
ALLES, was mir als „Geständnis“ angelastet wird (jede Sauerei) zum belastbaren
„Geständnis“. Niederträchtiger kann Juristenpfusch kaum noch sein!
Die Leichtigkeit eines
Freispruchs
Tatsächlich wäre es meiner Überzeugung nach so unfassbar leicht gewesen,
einen Freispruch zu erreichen! Die Anklageschrift (und in der Folge auch das
Urteil) beruft sich beinahe ausschließlich auf diese manipulierte Beschuldigtenvernehmung.
Da sie von mir nicht unterschrieben ist, ist sie im Grunde nicht mehr wert als
eine Rolle Klo-Papier. Zur Verteidigung hätte es genügt, die Zustimmung zur
Verwertung dieses Papieres zu verweigern. Somit hätte nichts mehr gegen mich
vorgelegen, da alle vorliegenden Fakten aus den Ermittlungen GEGEN meine Schuld
sprechen.
Ich bin jetzt gezwungen, dieses mir angelastete „Geständnis“ zu widerrufen.
Diesen Widerruf nicht anzuerkennen würde bedeuten, das geschehene Unrecht
aufrecht zu erhalten, den Mord an einem unbekannten Opfer weiterhin zu
vertuschen, die wahren Mörder davon kommen - und bandenmäßig organisierte
Kriminalität innerhalb der Rechtsinstitutionen weiterhin gewähren zu lassen.
Mai 2017
Matthias
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute, ich bin fest von Ihrer Unschuld überzeugt. Ich hoffe das die Verantwortlichen für das an ihnen begangene Unrecht zur Verantwortung gezogen werden.
AntwortenLöschenDa bin ich mal gespannt wie die "Sache" sich weiter entwickelt.
AntwortenLöschenich war mit Matthias gleiche knast ,er sitzt heute noch in Bayreuth JVA,er ist eine nette hilfs bereiter gute mann,jeder im knast ist nicht schuldig der in JVA sitzt leider,Knast verdient sehr viel geld und Richter verdienen mit, 2022 hat JVA Bayreuth 65Millionen €uro verdint von sklauenarbeibeten im Knast das wird nie erzählt,es gibt beanten sie schmuggeln alles rein ven du sie befridigst,es gibt beamtinnen die sex mit gefangene machen und beanten,ich habe alles gesehen,da für gibt es eine Smartphone und zelle wird nicht dursucht hast dan vorteile in JVA Bayreuth,masche beamten wurden sogar angezeigt trotzdem arbeiten sie dort was nicht normal ist,der Artz von Bayreut ( Dieter Tita ) ist eine vergewaltiger ,er hat viele mensche beteubt und vergewaltigt sogar kinder,des wegen verlor er seine stelle in der krankenhaus und Arbeitet in der JVA Bayreuth und er Wohnt auch im Knast kosten des Steuerzahlers ,Viele Wärter sind selber kriminelle straftäter, beispiel von Beamte Andreas Fischer seine frau wurde umgebracht von eine ex JVA gefangene, Weil der Beamte Andreas Fischer den Gefangenen damals sexuelmissbraucht hat,Der Vergewaltiger Andreas Fischer arbeitet heute noch xx.xx.2022 JVA Bayreuth,sie müssen gesäubert werde solcher abschaum,Die Beamtin Anette Schneider ( bekannt als Sex Monster) zwingt und erpresst gefabgenen sexuelle sachen zu machen mit ihr,sie eine weiblicher Pedofile vergewaltigerin, sogar sie arbeitet heute noch in JVA Bayreuth,wer nicht mit spielt im Knast wir beseitigt da für sorgt der Artz Dieter Tita, Das JVA Bayreuth solte geschlossen werden oder alle Beamten getauscht werden, wie gesagt die echten straftäter sind eure lieber Wärter nachbarn/in,nimmt euch in acht von den Monstern, ach sogar Serien killer vurde anlassen nach 20Jahren warum sie Bei Mattias Fray nicht entlassen nach 28jahren ist mir auch eine grosse rätsel,ich hoffe er kommt bald frei und kann rest seine leben geniessen was noch übrig ist.🙏
AntwortenLöschenDie Werterin Heisst Anette Schmid und nicht Anette Schneider ( sexmonter Pedofil) in JVA Arbeited
LöschenDas ist doch eine Sozialarbeiterin und keine Beamtin?!?!
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