Übersicht

Vorbemerkung

1.0 Willkommen
1.1 Über das Aufschreiben und Veröffentlichen
1.2 Chronologischer Tathergang im „Fall Appel“
1.3 Zum Tathergang im „Fall L. Vacca“
1.4 Meine Position zu L. Vacca
1.5 Festgenommen und beschuldigt
1.6 Verlust der inneren Selbstbestimmung
1.7 Die Gerichtsverhandlung
1.8 Mandantenverrat
1.9 Schuldig gemacht
1.10 Die verschwundene Leiche
1.11 Weitere Todesfälle
1.12 Beschuldigtenvernehmung unter LSD
1.13 Das psychoforensische Gutachten
1.14 Organisierte Kriminalität durch Kripo und Justiz
1.15 Paul Röhner
1.16 Bewusstsein für die Rechtsordnung im Nationalsozialismus und heute
1.17 V-Leute
1.18 Der Staat als Mörder
1.19 Der Leitende Oberstaatsanwalt
1.20 Die Kripo
1.21 Appeal to Americans


2.0 Das Ermittlungsverfahren - in Vorbereitung
2.1
2.2
2.3


3.0 Das Strafverfahren - in Vorbereitung
3.1
3.2
3.3


4.0 Die Wiederaufnahmebemühungen 

4.1 Die ersten Schritte
4.2 Die bisherigen Wiederaufnahmeanträge
4.3 Der dritte Anlauf - WA-Antrag


5.0 Das Wiederaufnahmeverfahren - Veröffentlichung geplant
5.1
5.2
5.3
5.4 Medien


5.5 Offener Brief


6.0 Rehabilitation - Veröffentlichung geplant
6.1
6.2
6.3


7.0 Verschiedenes
7.1 Weihnachtsgrüße 2015 


Impressum 

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Lauf

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8 Kommentare:

  1. Warum gibt es kein Wiederaufnahmeverfahren?

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    1. Dazu darf ich zunächst auf Ziff. 4. der Übersicht verweisen und um Ver- ständnis bitten. Am erneuten Antrag wird meines Wissens heftig gearbei-
      tet. Ich bin bestrebt, diesen Antrag dann im Wortlaut zu veröffentlichen.
      Herr RA Dr Strate hat das im Falle Mollath vorgemacht und sich gegen die ihn deswegen anzeigende Staatsanwaltschaft durdhgesetzt.

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  2. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist zudem sehr schwirig, denn dieses dient grundsätzlich nicht dazu Fehler eines bereits rechtskräftigen Verfahrens zu beseitigen, sondern man benötigt grundsätzlich neue Beweise.

    Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Die Wiederaufnahme kann diese Rechtskraft allerdings durchbrechen. An die Wiederaufnahme werden in den §§ 359 bis 373a Strafprozessordnung (StPO) jedoch strenge Anforderungen gestellt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederaufnahme_des_Verfahrens

    Zusätzlich sind Wiederaufnahmen grundsätzlich nicht gerne gesehen, weil damit der Justiz ja Fehler nachgewiesen werden könnten und das ist für viele Staatsjuristen eine Beleidigung.

    Die Justiz brüstet sich ja in der Regel sogar damit, dass man an den wenigen Wiederaufnahmeverfahren ja sieht wie Fehlerlos die Justiz arbeitet.

    Im Fall Marquardt haben mit den Wiederaufnahmeversuchen 21 Richter festgestellt wie richtig die Entscheidung gewesen ist:
    http://blog.justizfreund.de/?p=2610
    Man darf auch dort davon ausgehen, dass er unschuldig im Gefängnis sitzt.
    Aber 21 Richter können nicht irren sagen Staatsjuristen und daher wird zu irgendeinem Zeitpunkt auch immer wieder das gleiche Ergebnis bestätigt und es wäre ja um so schlimmer, wenn dann Richter irgendwann feststellen würde, dass sich sogar 21 Richter geirrt haben.

    Eine 60km/h zu schnell fahrende Frau konnte auf der 600m geradeausführenden Autobahn vor meinem Erstverunfallten PKW nicht mehr anhalten auf den diese auf ihrer Fahrspur alleine zufuhr.
    Meine Versicherung erklärte, dass diese zu 0% haftet.
    Das wurde von 2 Mitarbeitern des Ombudsmanns der Versicherungen bestätigt und darauffolgend vom Obbudsmann selbst, der Prof. und ehemaliger BGH-Richter ist.
    Danach wurde die Richtigkeit der Entscheidung von insgesamt 5 Richtern am AG und LG-Coburg noch einmal bestätigt.
    Was da für ein Schwachsinn in den Entscheidungen steht ist unglaublich und wenn ich den jeweils wiederlegt habe kamen neue Schwachsinnserfindungen warum die Entscheidung des/der Kollegen richtig ist.
    Ich habe diese Entscheidung, dann auch in einem Rechtforum gepostet, weil ich wissen wollte was man gegen so einen Schwachsinn noch machen kann. Dort haben mir ausnahmslos über 10 Jurastudenten oder Juristen erklärt wie richtig die Enscheidung ist.
    Ich habe dann die gegnerische Versicherung in Münster verklagt und dort war ich sogar nachteilig Darlegungs- und Beweispflichtig und auch nicht einmal anwaltlich vertreten. Gemäss 2 Richtern in Münster haftete die auffahrende Fahrerin vollkommen selbstverständlich zu 100%. Alle vorhergehenden Entscheidungen waren den Richtern dort nicht bekannt.
    Ein Jahr später habe ich auch diese Entscheidung dann probehalber im gleichen Rechtsforum gepostet und erklärt, dass die auffahrende Fahrerin doch nur zu 0% haften müsste. Jetzt wurde mir ausnahmslos von den dortigen Juristen erklärt wie richtig diese Entscheidung ist und das gar keine andere Entscheidung möglich wäre.

    Und das gleiche findet man auch zuhauf in Strafverfahren.

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  3. Hallo Justizfreund!
    Vielen Dank für diese Ausführungen, vor allem die Gedanken dazu! Ich hätte so etwas früher auch nicht geglaubt, eher an die Psychiatrie gedacht oder ähnliches. Aber wahrhaftig. Ich kann dieses Prinzip nur mit allem Nachdruck bestätigen. Interessenten können das hoffentlich bald in Einzelheiten hier nachlesen.

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  4. Die wirklich schweren Fälle des Schwachsinns/Wahnsinns finden sich außerhalb der Psychiatrien. Der Fall erinnert mich an
    http://de.wikimannia.org/Montessori-Prozess
    http://de.wikimannia.org/Wormser_Prozesse
    http://de.wikimannia.org/Horst_Arnold
    http://de.wikimannia.org/Harry_Wörz
    http://de.wikimannia.org/Ralf_Witte
    http://de.wikimannia.org/Fall_Gustl_Mollath

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  5. Die schlimmste Ungerechtigkeit ist die vorgetäuschte Gerechtigkeit.

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    1. wie recht Sie nur mit dieser Anmerkung haben.
      Leider verfängt sie nur all zu gut bei der Öffentlichkeit.

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