Der Leitende Oberstaatsanwalt



Der Leitende Oberstaatsanwalt (LOStA) Müller-Daams

Am 28. August 1995 stürmte die SOKO „Frank“ um ca. 13.30 Uhr das Haus meiner Eltern und führten mich ab. Von dem Moment an, als die Kripo das Haus betrat, begann eine Befragung, die ohne Pause nahezu ununterbrochen bis in den nächsten Morgen fortgesetzt wurde. Die Herren der Kripo ließen keinen Augenblick aus um mich unter Druck zu setzen und mir Fragen zu stellen, deren Beantwortung sie aber selbst bereits in die Frage hineingelegt haben. Mit den offi-ziellen Vernehmungsprotokollen liegen lediglich einzelne Ausschnitte vor, die nur kleine Fragmente des tatsächlichen Geschehens darstellen.

Während dieses Ablaufes begegnete mir der LOStA Müller-Daams zum ersten Mal als er den Büroraum, in dem ich vernommen wurde, durchquerte. Irgendwann, spät in der Nacht, sah ich ihn zum zweiten Mal, als er den Kripo-Beamten er-klärte, dass er jetzt müde sei und deshalb nach Hause gehe. In meinem Beisein einigten sich die Herren darauf, die Vernehmung mit mir fortzusetzen. Ein Schlusstermin wurde nicht gesetzt.

Außenstehende können dieses Verhalten sicherlich kaum ermessen. Erst recht Unschuldige stehen bei einem Verhör, das sich pausenlos über Stunden hinaus bis tief in die Nacht hinzieht, unter extremem Stress. Dies umso mehr, wenn es um zwei Morde geht. Den Herrn Oberstaatsanwalt zog es also irgendwann zu nächtlicher Stunde vor lauter Müdigkeit ins Bettchen, während dessen er „Feuer frei“ gibt und den Kripo-Beamten uneingeschränkte Verfügung über meine Person lässt. Wie menschen- und rechtsverachtend Müller-Daams Verhalten ist, wird deutlich,  wenn man die Fakten aus den Ermittlungsakten kennt.

In der Gerichtsverhandlung, zu der die Kripo-Beamten als Zeugen geladen wurden, sind  sich die Herren unabhängig voneinander einig darüber gewesen, dass ich lediglich als Zeuge aufs Polizeirevier mitgekommen wäre. Die Stürmung des Hauses wurde verschwiegen! Obwohl meine Angaben zur Zeugenvernehmung mit Ergebnissen, sowie vorherigen Aussagen anderer Zeugen übereinstimmten, behauptet man heute, ich hätte mich in der Zeugenvernehmung in „Widersprüche“ verstrickt. Dies entspricht in keinster Weise der Wahrheit! Meine Zeugenaussage deckt sich (nachprüfbar!) lückenlos mit Fakten, die bereits VOR dem Sturm auf´s Haus aktenkundig und damit allseits bekannt waren.

Für die Wiederaufnahme des Verfahrens ist  zweifelsfrei zu belegen, dass der LOStA Müller-Daams sowie die Kripo-Beamten ohnehin schon wussten, wer die wahren Mörder sind, wie sich der Tathergang in Wirklichkeit zugetragen und wer der Täter zu sein hat: Bereits vor den eigentlichen Ermittlungsarbeiten z.B. sollte der zu gründenden „SOKO- Frank“ ein bestimmter Polizeibeamter zugeordnet werden. Dessen Bitte, davon abzusehen, weil er die Eltern des Matthias Frey gut kenne, schließlich auch den Matthias, wurde wegen Befangenheit stattgegeben.

Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund nächtliche Vernehmungen verboten. Die Vereinbarung der Kripo-Beamten mit Müller-Daams, die Vernehmung fortzusetzen, während er nach Hause ins Bett ging, war eine Anweisung zu meiner Vernichtung (so wie ich das in meinem Text „Der Verlust der inneren Selbstbestimmung“ beschreibe). Eiskalt geplant war es also die Absicht, einen idealen Sündenbock zu schaffen, um somit die wahren Täter (eventuell auch sich selbst) zu decken. Ich hatte der Ersatztäter zu sein..

Tatortbesichtigungen

Auch weitere Begegnungen mit dem LOStA Müller-Daams hatten keinesfalls das Ziel die Morde zu klären. Bei einer Tatortbesichtigung zum Fall „F. Appel“ wurden Aufnahmen mit einer Video-Kamera gemacht. Obwohl Müller-Daams (durch die Spurensicherung aktenkundig dokumentiert und damit) genau wusste, der Auffindeort der Leiche ist NICHT der Tatort, verlangte er von mir, dass ich wie in einem Theaterstück vor laufender Kamera (also am Auffindeort der Leiche!) einen Mord an F. Appel vorspiele. Einer der Kripo-Beamten sollte das Opfer darstellen. Ich habe mich geweigert Müller-Daams Sensationsgier zu befriedigen, seine Vertuschungsbestrebungen zu unterstützen.

Gleich im Anschluss an dieses Ereignis fuhren wir zur Tatortbesichtigung im Fall L. Vacca (auch hier handelt es sich lediglich um den Auffindeort!). Schon im Polizeiauto versuchte ich diese zweite Besichtigung zu verhindern und bat darum, mich wieder ins Gefängnis zurück zu fahren, doch man kam meiner Bitte nicht nach, forderte meinen Zusammenbruch heraus. Am Auffindeort völlig fertig weigerte ich mich bis zum Fundort der Leiche mit hin zu gehen und setzte mich demonstrativ einige Schritte vom Polizeiauto entfernt auf einen Baumstumpf. Daraufhin versuchte Müller-Daams mir die Brisanz der Situation schön zu reden, aber ich gab meine Weigerung nicht auf.

Richterliche Befragung

Zur Vernehmung beim Ermittlungsrichter in der Sache F. Appel hatte der LOStA einige Fragen an mich vorbereitet.

Vorab, noch auf dem Gerichtsflur, erkundigte er sich ganz beiläufig bei mir, ob ich denn zur Tat „F. Appel“ ein Messer dabei gehabt hätte. Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt auf Anschuldigungen hin keinerlei Widerstand mehr leistete, bestritt ich, F. Appel mit einem Messer niedergestochen zu haben. Daraufhin schlug Müller-Daams mir vor, dass die Verletzungen an F. Appel´s Leiche durch die Klinge der Axt, mit der ich den Getöteten erschlagen haben soll, entstanden sein sollten. Fakt ist aber, dass in zwei voneinander unabhängigen Gutachten eindeutig Verletzungen durch einen Bruststich beschrieben werden. So etwas lässt sich nicht einfach wegargumentieren. Schließlich hat auch die Kripo speziell zur Auffindung dieses Messers eine erfolglose Hausdurchsuchung gemacht. Das Protokoll darüber ist unterschlagen! In der Anklageschrift unterschlägt Müller-Daams manipulativ diesen Bruststich völlig (Aufklärung verboten!?).

Ich habe keinen großen Wert darauf gelegt ´F. Appel´ NICHT niedergestochen zu haben. Ich hatte ohnehin resigniert. Hätte Müller-Daams etwas mehr Wert auf diesen Tatbestand gelegt, so hätten wir sicherlich auch diesem Fakt, genauso wie zuvor auch schon viele andere Tatbestände irgendwie zu meinen Lasten ins Protokoll mit aufgenommen. Aber ich hatte zum damaligen Zeitpunkt nicht den Eindruck, dass dieser Bruststich so wichtig wäre.

Für den LOStA Müller-Daams hingegen war es ein Schritt auf´s Glatteis. Wenn ich denn wirklich der so lauthals verkündete „geständige Täter“ gewesen wäre, so hätte ich natürlich auch bei mir vorgeworfenen Detailkenntnissen von diesem Bruststich  wissen müssen und ihn schließlich auch gestanden. So war es für den Herrn Oberstaatsanwalt diplomatischer, diesen Umstand möglichst herunter zu spielen und ihn dann später eben ganz zu unterschlagen.

Die Handhabung der Axt, mit der F. Appel - angeblich - erschlagen wurde, war Gegenstand einer der weiteren Fragen, die den LOStA Müller-Daams beschäftigten. In vorangegangenen Protokollen wird beschrieben, dass ich die Axt in der Nacht der Tat auf dem Weg zum Tatort (eigentlich Auffindeort der Leiche) wie ein Holzhacker auf dem Weg zum Arbeitsplatz über der Schulter getragen haben soll. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei dem angeblichen Tatwerkzeug nicht um eine ´langstielige Axt´, sondern nur um ein Handbeil mit kurzem Stiel handelte, waren sich sowohl die Kripo-Beamten mit dem Oberstaatsanwalt, als auch dem Ermittlungsrichter einig darin, dass diese vorangegangene Beschreibung keinesfalls der Wahrheit entsprechen kann. Neben einigen weiteren Argumenten zeigte auch die ergonomische Haltung wie unsinnig die Idee ist, ein kurzes Handbeil auf der Schulter tragen zu wollen.

Daraufhin schlug Müller-Daams vor, ich könne doch das Beil im Hosenbund getragen und somit auch vor F. Appel versteckt haben. Zur Befragung lag ein Beil vor und so folgte ich Müller-Daams Bitte, mir dieses Beil in den Hosenbund zu stecken. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dieser neuen Idee wieder nur um ein Fantasiegebilde handelte, denn der Griff des Beiles ragte ungünstig ins Hosenbein und machte somit das Gehen unmöglich. Oberstaatsanwalt Müller-Daams schlug noch weitere Varianten vor, doch der Ermittlungsrichter gab zu verstehen, dass es nicht angehen kann, irgendwelche Märchen zu schreiben, die mit der Realität nicht übereinstimmen können. Schließlich ginge es bei den Ermittlungen nicht darum, was vielleicht gewesen sein könnte, sondern um Fakten. Mit diesem Protest wurde die Diskussion um das Beil für immer beendet.

Müller-Daams Fantasien wurden aufgrund jenes Einwandes durch den Ermittlungsrichter nirgendwo dokumentiert – und obwohl sich doch ganz klar zeigte, dass die Vorschläge nicht realisierbar waren, erklärte der Oberstaatsanwalt in seiner Anklageschrift: Der Angeschuldigte hat den eigentlichen Tathergang im Wesentlichen wie folgt geschildert: „… (das Beil), das er bis dahin im Hosenbund gehabt habe …“. *)

Und sowas wird dann als „Geständnis“ verkündet!

*) Anmerkung:

Matthias trug - der damaligen Mode entsprechend - nur eine der von seiner Mutter selbst genähten,  bunten „Schlapper-Hosen“. Diese Hose war aus leichtem Stoff hergestellt (Sommerzeit!) und deshalb gar nicht mit einem „Bund“ ausgestattet. Es war lediglich oben ein Hosengummi eingezogen wie bei einer Unterhose. Diese Hose war zur Spurensicherung beschlagnahmt, der Umstand also dem LOStA bekannt! Trage einmal jemand ein 800gr.-Beil nahezu einen Kilometer weit - wie dem Matthias so nachgesagt - z.B. in nur einer Unterhose! Wie weit käme wohl z.B. der Herr Staatsanwalt, ohne dass ihm der Beilstiel im Knie hängen würde?

Zur Erinnerung: Der Oberstaatsanwalt war bei der vorherigen Obduktion der Leiche des F. Appel anwesend. Daher war ihm bekannt, die Leiche war ausgeblutet. Aus seiner „Tatort-„Besichtigung mit dem Landgerichtsarzt Dr. Honus und den Akten war ihm auch bekannt, dass sich im gesamten Bereich des Auffindeortes der Leiche kein Blut fand, der Tatort also wo anders zu suchen ist/war. Warum dann u.a. dieses verbrecherische Theater? Das beantworte sich jeder Leser selbst!

R. Frey

Die Vernichtung von Beweisgegenständen

Natürlich werden zu Ermittlungen Beweisgegenstände zusammengetragen, die dann entsprechend ausgewertet werden. Diese Beweisgegenstände werden auch noch nach Beendigung eines Prozesses als „Asservate“ in der Asservatenkammer gelagert. Die Zeit der Aufbewahrungsdauer ist genau festgelegt. Während der Gerichtsverhandlung wurde die Verhandlung des Öfteren unterbrochen, da ich an meinen damaligen Anwalt, K. Schieseck, immer wieder Fragen zu solchen Beweisstücken hatte. K. Schieseck erklärte, alle Beweise für belanglos und stellte im Prozess auch keinen einzigen Beweisantrag.

Als ich dann zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt war, ergriff ich zu meiner Verteidigung selbst die Initiative und schrieb an den „Vorsitzenden Richter Dengler“, der mich verurteilt hat, einen längeren Brief, in dem ich ihm meine Unschuld erklärte. Ich beschrieb dazu Personen aus dem näheren Umfeld des Tatgeschehens (soweit ich Angaben machen konnte) und erklärte, was es mit den Beweisgegenständen auf sich hatte bzw. in welchem Zusammenhang sie zur ganzen  Angelegenheit standen.

Für den Richter handelte es sich dabei um völlig neue Informationen, die er in der Verhandlung nicht gehört hat, da die meisten Beweisstücke noch nicht einmal zum Prozess mit hinzu gezogen wurden. Ich beschuldigte in diesem Schreiben den LOStA Müller-Daams, dass er nicht nach den Tätern ermittelte.

Da ich die Personenbeschreibung aus meiner Zeugenvernehmung nochmal wiederholte und auch vorhandene Entlastungsgegenstände, welche zur Verhandlung nicht eingebracht wurden, benannte, musste für Richter Dengler die gesamte Angelegenheit unter völlig neuem Licht stehen:

Richter Dengler erklärte mir in einem Antwortschreiben, dass er nicht mehr zuständig sei und meinen Brief an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe. Juristisch gesehen hat Dengler mit dem Weiterleiten das einzig Richtige gemacht, denn auch wenn mir als „Nicht-Jurist“ die passenden Worte fehlten, so erkannte doch Dengler, dass es sich dabei um eine Klage, bzw. um eine Anzeige gegen die Täter handelte und somit die Staatsanwaltschaft verpflichtet war, Ermittlungen aufzunehmen. Doch der LOStA Müller-Daams hat es auch diesmal unterlassen, die notwendigen Schritte zur Ergreifung der Täter einzuleiten, obwohl er in seinem Amt “Leitender Oberstaatsanwalt“ gefordert war, war er – aus welchen Gründen auch immer – nicht gewillt, gegen die Täter vorzugehen. Mit seiner Verweigerungshaltung im Amt leistete Müller-Daams grobe Rechtsbeugung mit der er die Mörder F. Appels und L. Vacca´s deckte und davon kommen ließ.

Zwar war ich zum Zeitpunkt meines Briefes an Richter Dengler zunächst vorerst verurteilt (wenn auch noch nicht rechtskräftig), aber durch den Antrag auf Revision war das Verfahren noch nicht abgeschlossen und das Ende noch völlig offen.

Wenn mein damaliger Anwalt, K. Schieseck gewillt und ehrlich genug gewesen wäre, die unzähligen Verfahrensfehler, welche im Prozess gemacht wurden, vernünftig aufzulisten, so hätte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die gesamte Gerichtsverhandlung hätte noch einmal vollkommen neu aufgerollt werden müssen. In einer neuen Verhandlung hätte ich mir vom Anwalt natürlich nicht mehr den Mund verbieten lassen und auf jeden einzelnen Beweisgegenstand bestanden.

Der LOStA Müller-Daams kennt natürlich den Rechtsweg und konnte daher absehen, dass es genau so kommen würde, sorgte vor.

Anmerkung:

In seinem Schreiben an „Richter Dengler“ weist Matthias auch wieder auf einen Tatbeteiligten hin. Diesen Brief hat der Vorsitzende Richter spät an die Staatsanwaltschaft Bamberg weitergeleitet. Schr. LG Bamberg v. 05.11.96). Am 20.11.96 ordnete die Staatsanwaltschaft daraufhin die Vernichtung der Asservate an. Die Vernichtung selbst erfolgte lt. Aktenvermerk am 25.11.1996, das Urteil wurde erst am 05.12.96 rechtskräftig; die Revisionsentscheidung stand ja noch aus.

Zur Verdeutlichung:

Wenn jemand zu einer Straftat (Einbruch, Bankraub, Mord usw) z.B. „Schmiere steht“ dann macht er sich damit zum Mittäter des „ausführenden Täters“ und wird daher auch mit angeklagt und mitverurteilt.

Der Vorsitzende Richter Dengler, der auch mich verurteilt hat, sprach wenige Monate nach meinem Prozess einen Mithäftling in einem Mordfall schuldig, obwohl sich dieser überhaupt nicht an der Tat beteiligte. Die Begründung zur „lebenslangen Haftstrafe“: Er hat die Tat nicht verhindert, also hat er den Mord gewollt und ist daher genauso wie der Täter zu verurteilen.

Selbstverständlich kann niemand davon ausgehen, straffrei davon zu kommen, auch wenn er sich nur am Rande des eigentlichen Tatgeschehens beteiligt, wenn er aktiv die Ergreifung verhindert bzw. Fluchthilfe leistet (z.B. durch Verschwischen von Spuren, Verschleiern der Tat o.ä.).

Mit der Anordnung zur Vernichtung der Asservate verstieß Müller-Daams nicht nur gegen bestehende Vorschriften zu Aufbewahrungsfristen von Beweisgegenständen. Er vernichtete damit sogar während des noch laufenden Verfahrens - dessen Abschluss noch völlig offen stand - die für mich notwendigen Beweismittel, bzw. deren Spuren!!!

Als Leitender  Oberstaatsanwalt kennt er natürlich die Konsequenzen seines Handelns sehr genau. Er weiß auch, dass er nicht für die Strafvereitelung im Amt, belangt werden wird. Müller-Daams war sich dessen bewusst, dass er sich spätes-tens JETZT, mit der Anweisung zur Vernichtung der Asservate zum Mittäter an den Morden F. Appel und L. Vacca gemacht hat – und damit (genauso wie die ausführenden Täter) zur „Lebenslangen Haftstrafe verurteilt würde – falls diese seine Beteiligung am Tatgeschehen auffliegen sollte.

Das Vorgehen des LOStA Müller-Daams war ganz offensichtlich eine Panikreaktion, genauso, wie man sie auch von anderen Kapitalverbrechern her kennt, die nervös werden und Fehler machen, sobald die Gefahr auftaucht, entlarvt zu werden.

Sind meine Ausführungen lediglich der Versuch, einen tüchtigen „Leitenden Oberstaatsanwalt“ zu diskreditieren, um (jetzt im zwanzigsten Jahr Haft) den Kopf aus der Schlinge zu ziehen? Sehen wir uns einfach mal die Alternative an, wenn Müller-Daams die Anordnung der Vernichtung der As-servate nicht gegeben hätte.

In einer Wiederholung des Verfahrens hätte man über die Beweisgegenstände ohne große Probleme die Täter ermitteln können. Wenn  man mich – nachweislich unschuldig – freigesprochen und stattdessen die richtigen Täter verurteilt hätte, hätte die Kripo Bamberg und auch der LOStA Müller-Daams wirklich keine gute Figur abgegeben – aber niemand hätte ihnen den Kopf abgerissen. Berufliche Kon-sequenzen für Polizei und Justiz sind im CSU-Land Bayern eher die seltene Ausnahme. Keine vier Wochen später, hätte kein Hahn mehr nach der ganzen Angelegenheit gekräht.

Müller-Daams vernichtete also die Spuren, nachdem er durch meinen Brief (an den Vorsitzenden Richter Dengler) darauf aufmerksam gemacht wird, wie man mit Hilfe der schon vorhandenen Beweisgegenstände die Täter ermitteln kann. Damit aber nicht genug wurden schon während des Ermittlungsverfahrens etliche Beweisgegenstände böswillig vernichtet, Akten unterdrückt. Dazu sollen hier aus einer größeren Auswahl nur nur zwei Fälle aufgezeigt werden:

1. Im Bereich des Auffindeortes der Leiche des F. Appel findet sich eine entsicherte Pistole. Diese Waffe wird von jemandem aus dem nahen Umfeld Appels, dem Fahrer eines PKW der Marke BMW als Eigentum erkannt. Sie wird ihm prompt ausgehändigt, ohne jede einschlägige Nachfrage, ohne nur einer Andeutung einer Vernehmung!

2. Einer der Beweisgegenstände, während  der Ermittlungen zu meiner Entlastung aufgezählt, war ein Schlüsselbund, an dem u.a. ein Auto-, ein Motorrad- und ein Haustürschlüssel mit drei Rillen hingen. Er gehörte einem der Täter.

Der Schlüsselbund eines Tatbeteiligten ist ein schlagfester Beweis, bzw. eine deutliche Spur, über die man ohne großen Aufwand die Täter ermitteln kann.

Ich habe des Öfteren geschildert:

„... So fuhr ich also mit diesem -typen (ca. 25 - 30 Jahre alt) auf dem direkten Weg nach Bamberg zurück (Anm.: Vom Tatort Appel) .  ... Dieser Typ erklärte mir dann, er müsse unbedingt dringend nach Hause in die Pödeldorfer Straße und beschloss, ich sollte inzwischen in Appel´s Wohnung gehen, er selbst würde auch gleich nachkommen. Er übergab mir den Schlüssel zu Appel´s Wohnung und stieg völlig unsinnig, fernab seines Zieles an der nächsten Ampel – Pfisterbergstraße - aus. Vermutlich hat er die Nerven verloren und wollte sich eben aus der Affäre ziehen. Zusammen mit Appels Wohnungsschlüssel übergab mir dieser Typ aus Versehen auch seinen eigenen Schlüsselbund, den ich als BEWEISMITTEL von meinen Eltern der Polizei bringen ließ. An diesem Bund hingen Haustür-, Audi-, Motorrad-, sogar ein Bankschließfachschlüssel und noch viele andere. Ich habe Herrn Schieseck immer und immer wieder - auch schriftlich nach dem Ermittlungsstand zu diesem Schlüsselbund gefragt, jedoch nie eine Antwort erhalten.“

Von mir hatte die Kripo keinen Hinweis auf den Schlüsselbund. Es ist auch nichts  derartiges in den Vernehmungen protokolliert.

Bei meiner Vernehmung habe ich z.B. auf den Zettel mit dem Namen „Z.“ und der Telefonnummer oder die Bauchtasche Vacca´s hingewiesen, nicht jedoch auf den Schlüsselbund. Man hätte sonst gezielt danach suchen können! Das war aber mein Hauptentlastungsbeweis. Die Information zum Verbleib stammt also vom Eigentümer!

Selbst nach der Wohnungs- und Hausdurchsuchung fragten Kripo-Beamte mehrmals nach diesem Schlüsselbund. Diese Nachfragen sind nicht protokolliert! Daraus, aus dem Fehlen eines Durchsuchungsbeschlusses und dem Fehlen der Angabe, was eigentlich gesucht wird, ergibt sich der wahre Grund für die Durchsuchungen.

Am 10.10.95 hat mein Vater Herrn KHM H. im Gebäude der Pol.-Direktion diesen Schlüsselbund übergeben. Der Schlüsselbund befand sich in meiner Wohnung.  Er wurde formlos sichergestellt, keinerlei Quittung/Bestätigung darüber erteilt!

Für diesen Schlüsselbund, darunter den Audi- und Motorradschlüssel, gibt es auch kein Sicherstellungsverzeichnis. Der Bund ist also offensichtlich nie als Asservat behandelt worden - aus gutem Grund.

Dafür gibt es in den Akten auch keine Vernichtungsanweisung. Er muß also noch vorhanden sein. Wenn nicht: An wen wurde er ausgehändigt und warum? Damit steht fest:

Der Eigentümer des Schlüsselbundes mit dem Audi-Schlüssel hat den Verlust bemerkt und ihn der Polizei mitgeteilt. Er erinnerte sich an die Umstände des Verlustes, wusste also, nur Matthias konnte die Schlüssel in irgend einer Weise haben. Damit war also bekannt, wem der Schlüsselbund gehörte. Dies erklärt, warum trotz bester Bedingungen (z.B. Schlüssel für Bankschließfach, Autoschlüssel), nie nach dem Eigentümer gesucht wurde.

Das Geständnis des Matthias wurde nie verifiziert. Es durfte nie herauskommen, wer der Eigentümer dieses Schlüsselbundes war. Es hätte sonst damit festgestanden, dass ein Polizeispitzel an den beiden Tötungsdelikten beteiligt war.

Auch für Rechtsanwalt Schieseck war die Ermittlung des Eigentümers zur Verteidigung seines Mandanten zwingend. Schließlich bestand über den Eigentümer des Schlüsselbundes die bequeme Möglichkeit, das Verbrechen der Fünferbande - und damit die Unschuld des Matthias - zu klären.

 Wenn die Bayerischen Rechtsinstitutionen den vorliegenden Fall neu aufrollen – und ehrliche Arbeit abgeben wollen, dann werden sie es nicht vermeiden können zu den Morden an F. Appel und L. Vacca auch gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Müller-Daams zu ermitteln. Das Rechtssystem wird beweisen müssen, ob es fähig ist, auch die Kriminalität innerhalb der eigenen Reihen zu bekämpfen.

Matthias


Anmerkung:

Die Konsequenz:

Es wird im Komplott Täterschutz statt Opferschutz betrieben – auch im Rechtsstaat ist die Banane krumm!

R. Frey


1 Kommentar:

  1. Herr Frey Sie haben offensichtlich den falschen Namen oder die falsche Staatsbürgerschaft. Würden Sie Öztürk oder Özdemir heissen, dann wäre alle Asservate noch heute da und die Staatsanwaltschaft hätte Angst wegen der ausländischen Presse, Die Polizei würde sich 3 mal versichern, dass ja alle Fakten vorhanden sind. Doch als Deutscher sind Sie nur noch Person mit 3. klassigen Rechten und 1. klassigen Pflichten!
    Ich hoffe und wünsche, dass Sie einen Strafverteidiger finden, der diesen ganzen Schmuh aufdeckt. Ganz so wie bei Herrn Mollath.

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